Eine Analyse – basierend auf aktuellen Preisdaten aus dem pharmazie.com PharMonitor
Seit dem 1. April 2026 gilt in Deutschland: Apotheken müssen bei der Abgabe von Biologika auf preisgünstigere Biosimilars wechseln – sofern kein Rabattvertrag greift und kein ärztlicher Sperrvermerk vorliegt. Was im Januar noch als regulatorische Ankündigung galt, ist nun geltendes Recht.
Die Preisdaten zeigen: Der Markt hat bereits reagiert – mit zwei unterschiedlichen Geschwindigkeiten. Und die zweite Phase ist dramatisch schneller als die erste.
Was ist seit dem 1. April 2026 neu? Die Regelung in Kürze
Der G-BA hat mit § 40c der Arzneimittel-Richtlinie festgelegt, unter welchen Voraussetzungen Apotheken ein verordnetes Biologikum durch ein preisgünstigeres Biosimilar ersetzen können.¹ Der Beschluss wurde am 4. Dezember 2025 gefasst, am 27. Februar 2026 im Bundesanzeiger veröffentlicht und ist seit dem 1. April 2026 in Kraft.¹
Die Kernregeln: Wirkstoff, Wirkstärke und Darreichungsform müssen übereinstimmen – einschließlich des Behältnisses. Besteht ein Rabattvertrag der Krankenkasse, hat dieser Vorrang; sonst muss eines der vier preisgünstigsten Produkte abgegeben werden. Substitution erfolgt ausschließlich innerhalb der vom G-BA definierten Austauschgruppen (Anlage VIIa).¹ Ärzte können den Austausch aus medizinischen Gründen ausschließen.
Wann begann der Markt zu reagieren?
Unser frühester Datenpunkt ist der 1. September 2025. Damit stellt sich die berechtigte Frage: Ist das überhaupt ein Ausgangspunkt, der einem „Vorher“ entspricht?
Nein – und genau das macht das Bild interessant. Das formale G-BA-Beratungsverfahren zu § 40c wurde bereits am 11. Juni 2025 eingeleitet. Unser September-Snapshot fällt also mitten in den laufenden Regulierungsprozess: Die Branche wusste bereits seit drei Monaten, dass die Substitutionspflicht kommen würde – lediglich die finalen Parameter standen noch aus. Der Markt antizipierte die Regelung folglich schon vor September 2025. Unser Datensatz zeigt damit einen Ausschnitt einer bereits laufenden Preisbewegung, nicht deren Startpunkt.
Die zentrale Erkenntnis: Der Markt hat früher reagiert als die Regulierung
Die Preisdaten illustrieren deutlich, wie antizipatorisch Märkte auf regulatorische Weichenstellungen reagieren. Bereits vor dem 1. April zeigten die Apothekeneinstandspreise (der Beschaffungspreis der Apotheken beim Großhandel oder Hersteller) eine klare Richtung.
Zwei Phasen, dramatisch unterschiedliche Geschwindigkeiten
Die zentralen Befunde lassen sich in zwei Phasen strukturieren – die entscheidende Erkenntnis liegt jedoch im Tempo:
Phase 1: 01. September 2025 → 01. April 2026 – graduell, antizipatorisch
Für die 213 Biosimilar-PZN-Paare, die in beiden Snapshots enthalten waren, ergibt sich ein ungewichteter Durchschnitt von −11,7 Prozent über sieben Monate – also etwa −1,7 Prozent pro Monat. Bei rund 95 Prozent dieser Produkte war der Preis rückläufig. Original-Biologika (179 Paare) zeigten mit −5,7 Prozent einen geringeren, aber ebenfalls breiten Rückgang (92 Prozent der Produkte).
Die Bewegung war real, aber gemächlich. Der Markt preiste die absehbare Regelung ein – ohne Hektik.
Phase 2: 01. April 2026 → 15. April 2026 – scharf beschleunigt
Das Preis-Update vom 15. April 2026 – die ersten Daten nach dem Inkrafttreten von § 40c – dokumentiert, dass die Preisbewegung deutlich an Tempo zugelegt hat.
In den ersten zwei Wochen nach dem 1. April verzeichneten 229 Biosimilar-PZN-Paare einen Durchschnittsrückgang von −6,9 Prozent – also hochgerechnet etwa −14,7 Prozent pro Monat. Auch hier war der Rückgang weiterhin in der Breite zu sehen – hier sogar bei rund 98 Prozent der Arzneimittel. Bei Original-Biologika (238 Paare) lag der durchschnittliche Preisrückgang bei −3,5 Prozent. Preise änderten sich bei rund 97 Prozent der Biologika.
Das ist der entscheidende Befund: Die monatliche Veränderungsrate ist in Phase 2 rund 9-mal höher als in Phase 1. § 40c hat keine neue Bewegung ausgelöst – aber er hat die bestehende dramatisch beschleunigt. Das Inkrafttreten war kein Signal mehr für die Zukunft, sondern ein Auslöser für sofortige Neupositionierungen.
Wirkstoffe im Vergleich: Wo die Bewegung am stärksten ist
Filgrastim (G-CSF): Marktreife trifft Regelungsdruck
Im G-CSF-Segment liegt der ungewichtete Durchschnitt über alle analysierten Biosimilar-PZN-Paare in Phase 1 bei rund −27 Prozent. Auch das Referenzpräparat Neupogen (Amgen) verzeichnete Rückgänge von rund 50 Prozent.
Infliximab und Adalimumab: Die Strategiefrage wird akut
Bei TNF-Inhibitoren zeigt sich das Grunddilemma der Preisstrategie. Infliximab-Biosimilars wie Remsima gaben in Phase 1 um mehr als 25 Prozent nach. Das Original Remicade blieb stabil. Das funktioniert kurzfristig – aber mit geltender Substitutionspflicht verliert ein Originator ohne Rabattvertrag bei jeder nicht-gesperrten Verordnung Marktanteile.
Adalimumab – der weltweit umsatzstärkste biopharmazeutische Wirkstoff⁴ – zeigt ein anderes Bild: Hier gaben Humira (−14 bis −35 Prozent) und Biosimilars wie Yuflyma gleichermaßen nach. In einem gesättigten Wettbewerbsumfeld nivellieren sich Listenpreise auf beiden Seiten.
Was bedeutet das für die Marktteilnehmer?
Apotheken: Die Entscheidung fällt täglich neu
Mit § 40c ist die Substitutionsentscheidung in die Apotheke gewandert. Für Apotheken bedeutet die neue Regelung mehr Verantwortung in der Abgabeentscheidung. Sie müssen künftig sicher beurteilen können,
- welche Biologika austauschbar sind,
- welche Rabattverträge gelten und
- wie sich Preise aktuell entwickeln.
Wer tagesaktuell weiß, welche Produkte als austauschbar eingestuft sind, welche Rabattverträge gelten und wie sich Listenpreise entwickeln, kann rechtssicher und wirtschaftlich handeln.
👉 pharmazie.com kann hier unterstützen mit:
- tagesaktuellen Preisdaten und Preisvergleichen
- Übersichten zu Rabattverträgen
- Informationen zur Austauschbarkeit von Biosimilars gemäß G-BA-Vorgaben
Das erleichtert Entscheidungssicherheit beim Biosimilar Austausch in der Apotheke und hilft, wirtschaftlich zu handeln.
Arzneimittelhersteller: Preisstrategie unter Zeitdruck
Für Originalhersteller und Biosimilar-Anbieter steigt der Wettbewerbsdruck. Die 9-fach höhere monatliche Veränderungsrate in Phase 2 zeigt: Der Markt justiert sich nach Inkrafttreten schnell neu. Wer Preisentscheidungen auf Basis veralteter Daten trifft, verliert Boden. Marktanteile können sich schneller verschieben, und Preis- sowie Vertragsstrategien gewinnen weiter an Bedeutung.
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- historische Preisverläufe
- Marktübersichten
- Daten für Portfolio- und Wettbewerbsanalysen
So lassen sich relevante Trends in der Preisentwicklung von Biologika frühzeitig erkennen und strategisch nutzen.
Pharmazeutischer Großhandel
Auch der Großhandel muss sich auf veränderte Nachfragestrukturen einstellen. Substitution, Rabattverträge und Preisänderungen wirken sich unmittelbar auf Bestellmengen und Lagerhaltung aus.
Besonders relevant ist dabei das aktive Bestandsmanagement: Bei erwarteten Preissenkungen – wie sie im Vorfeld von § 40c bereits zu beobachten waren – entsteht ein konkretes Risiko von Warenwertverlusten im Lager. Produkte, die zu höheren Einstandspreisen eingekauft wurden, verlieren kurzfristig an Wert.
Die Konsequenz: Großhändler müssen Preisentwicklungen antizipieren und Bestände entsprechend steuern – etwa durch frühzeitigen Abverkauf oder angepasste Bestellstrategien.
👉 pharmazie.com bietet:
- Informationen zu Lieferengpässen
- Preisdaten zur Marktplanung
- Transparenz über kurzfristige Preisbewegungen
Krankenkassen: Reale Einsparpotenziale messbar machen
Das WIdO schätzt das jährliche Einsparpotenzial durch verpflichtenden Biosimilar-Einsatz auf bis zu 2,33 Milliarden Euro.³ Die beobachteten Listenpreisbewegungen deuten auf reale Marktdynamiken hin. Krankenkassen versprechen sich von der erweiterten Substitution demnach Einsparungen. Gleichzeitig steigt der Bedarf an datenbasierter Steuerung, etwa bei der Gestaltung von Rabattverträgen für Biologika und der Bewertung von Kostenentwicklungen.
👉 pharmazie.com unterstützt:
- Kosten- und Preisanalysen
- Daten zu Rabattverträgen
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Damit erhalten Entscheider belastbare Grundlagen für Budgetplanung und Vertragsgestaltung.
Fazit: Das Inkrafttreten war kein Ende, sondern der Startschuss
Der Markt für Biologika und Biosimilars bewegte sich bereits, als § 40c in Kraft trat. Aber das Inkrafttreten hat das Tempo neunfach beschleunigt. Was vorher graduell und antizipatorisch war, ist jetzt operativ und unmittelbar.
Für alle Marktteilnehmer gilt: Wer in diesem Umfeld fundiert entscheiden will, braucht tagesaktuelle, vollständige Daten – Listenpreise, Rabattverträge und Austauschbarkeitsstatus in Kombination. Mit pharmazie.com sind Sie immer aktuell – mit Preisalarmen, Segment-Analysen und tagesaktuellen Daten.
Zur Methodik
Für diese Analyse haben wir die Preismonitordaten des pharmazie.com PharMonitor ausgewertet. Die drei Datensätze sind Delta-Dateien: Jedes Sheet enthält ausschließlich Produkte, deren Datensatz am jeweiligen Stichtag aktualisiert wurde. Für alle Zeitvergleiche haben wir identische PZN-Paare gebildet und jeweils die Spalte Apo_Ek (Apothekeneinstandspreis = Listenpreis, zu dem Apotheken beim Großhandel oder Hersteller einkaufen) verglichen, gefiltert auf Biotech_FAM = „ja“. Die ungewichteten Durchschnitte bedeuten: Jedes PZN-Paar fließt gleichwertig ein, unabhängig vom Umsatzvolumen. Alle Werte basieren auf Listenpreisen, nicht auf tatsächlichen Erstattungspreisen – Rabattverträge können erheblich abweichen.
Einordnung von Preisausreißern: Das Beispiel Pegfilgrastim (Ziextenzo)
Einzelne extreme Preisbewegungen sollten im Kontext interpretiert werden. Ein Beispiel ist ein Ziextenzo-Präparat (Pegfilgrastim-Biosimilar), das im April-Datensatz einen Preisanstieg von rund 200 Prozent zeigt.
Ein Blick auf die Preishistorie relativiert diesen Effekt: Das Produkt wies bereits in der Vergangenheit deutliche Preisschwankungen auf – mit Sprüngen zwischen rund 269 Euro (Januar 2026) und 800 Euro (April 2026). Solche Bewegungen sind nicht typisch für die allgemeine Marktentwicklung, sondern deuten auf spezifische Sondersituationen hin. Deshalb ist dieser Wert auch nicht in die Analyse eingeflossen, um Verzerrungen zu vermeiden.
Eine plausible Erklärung liegt in der Rabattvertragsdynamik: Für Pegfilgrastim bestehen aktuell EU-weit ausgeschriebene Open-House-Verträge, unter anderem von der Techniker Krankenkasse und der AOK Sachsen-Anhalt. In solchen Verfahren positionieren sich Hersteller strategisch über Preise, um Vertragszugänge zu sichern oder zu optimieren.
Vor diesem Hintergrund können extreme Preisanpassungen auch als Teil von Verhandlungs- oder Positionierungsstrategien interpretiert werden – und sind nicht als generelles Marktsignal zu verstehen.
Quellen
¹ Gemeinsamer Bundesausschuss (G-BA): Beschluss zur Ergänzung der Arzneimittel-Richtlinie § 40c, 4. Dezember 2025; Bundesanzeiger 27. Februar 2026 (BAnz AT 27.02.2026 B3); Pressemitteilung 2. März 2026. https://www.g-ba.de
² Gemeinsamer Bundesausschuss (G-BA): Zusammenfassende Dokumentation – Unterausschuss Arzneimittel, Einleitung Stellungnahmeverfahren § 40c, 11. Juni 2025. https://www.g-ba.de
³ Wissenschaftliches Institut der AOK (WIdO): Biosimilars – Einsparpotenziale durch stärkere Nutzung. https://www.wido.de
⁴ IQVIA Institute for Human Data Science: The Global Use of Medicines 2023: Outlook to 2027. IQVIA, 2023.
⁵ pharmazie.com PharMonitor: https://go.pharmazie.com/de/product/pharmonitor-de/ Apothekeneinstandspreise (Spalte Apo_Ek), Delta-Snapshots 01. September 2025, 01. April 2026 und 15. April 2026; Filter Biotech_FAM = „ja“; ungewichtete Durchschnittswerte über identische PZN-Paare (interne Auswertung).

