Arzneimittel Originalpräparate vs. Generika Vergleich: Eine erschöpfende Analyse der pharmakologischen, ökonomischen und klinischen Dimensionen für pharmazeutische Fachkreise

von | Jan. 11, 2026 | Neues aus der Branche

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Einleitung: Das komplexe Spannungsfeld der modernen Arzneimittelversorgung

In der zeitgenössischen Pharmazie stellt die Dichotomie zwischen innovativen Originalpräparaten und deren generischen Nachfolgern weit mehr dar als eine bloße ökonomische Abwägung. Für Sie als Apotheker, Klinikversorger oder Entscheidungsträger im Gesundheitswesen ist der Arzneimittel Originalpräparate vs. Generika Vergleich eine tägliche, vielschichtige Herausforderung, die im Schnittpunkt von Patientensicherheit, pharmazeutischer Technologie, juristischen Vorgaben und globalen Lieferkettenabhängigkeiten steht.

Während Generika heute das Rückgrat der Arzneimittelversorgung in Deutschland bilden und rund 80 % des verordneten Volumens abdecken, sehen sich Fachkreise zunehmend mit kritischen Fragen konfrontiert. Es geht nicht mehr nur um die klassische Frage der Austauschbarkeit. Die Diskussion hat sich verschoben: Wie resilient sind die Lieferketten von Generika, die oft auf wenigen Wirkstoffproduzenten in Asien basieren? Wie managen wir die therapeutische Äquivalenz bei Wirkstoffen mit enger therapeutischer Breite („Narrow Therapeutic Index Drugs“)? Und wie können digitale Tools helfen, die wachsende Komplexität von Rabattverträgen, Lieferengpässen und Hilfsstoffunverträglichkeiten sicher zu beherrschen?

Dieser Bericht bietet Ihnen eine in der Tiefe bisher kaum erreichte Analyse. Wir dekonstruieren die wissenschaftlichen Grundlagen der Bioäquivalenz jenseits der vereinfachten „80-125 %“-Regel, beleuchten die psychologischen Mechanismen des Nocebo-Effekts bei der Substitution und analysieren die rechtlichen Fallstricke der Aut-idem-Regelung. Gleichzeitig zeigen wir auf, wie Sie durch den Einsatz fortschrittlicher Datenbanklösungen von pharmazie.com – etwa durch die Eisbergsuche® oder das CAVE-Risikomanagement – Ihre pharmazeutische Entscheidungskompetenz stärken und Prozesse in Apotheke und Klinik effizienter gestalten können.

1. Definitorische Grundlagen und der Lebenszyklus pharmazeutischer Innovationen

Um die Nuancen im Arzneimittel Originalpräparate vs. Generika Vergleich vollständig zu erfassen, ist ein tiefes Verständnis der Produktlebenszyklen und der regulatorischen Definitionen unerlässlich. Der Weg von der Molekülfindung bis zum patentfreien Massenmarkt ist geprägt von enormen Investitionen, strengen Schutzrechten und schließlich dem marktwirtschaftlichen Wettbewerb.

1.1 Das Originalpräparat: Die Bürde der Innovation

Ein Originalpräparat, oft auch als Referenzarzneimittel oder Originator bezeichnet, ist das Resultat eines langwierigen und kapitalintensiven Forschungsprozesses. Pharmazeutische Unternehmen screenen oft Tausende von Substanzen, um eine einzige „New Chemical Entity“ (NCE) zu identifizieren, die das Potenzial zum Arzneimittel hat.

Der Entwicklungsprozess gliedert sich in mehrere kritische Phasen:

  • Präklinische Phase: Hier werden pharmakodynamische und pharmakokinetische Eigenschaften sowie die Toxizität in In-vitro- und Tierversuchen evaluiert.
  • Klinische Phase I: Erste Anwendung am Menschen (meist gesunde Probanden) zur Überprüfung der Sicherheit und Pharmakokinetik.
  • Klinische Phase II: Erste Wirksamkeitsnachweise an einer kleinen Patientengruppe (Proof of Concept) und Dosisfindung.
  • Klinische Phase III: Groß angelegte multizentrische Studien an Tausenden von Patienten zum Nachweis der signifikanten Wirksamkeit und Sicherheit im Vergleich zu Placebo oder Standardtherapie.

Um diese Investitionen, die oft die Milliardengrenze überschreiten, zu amortisieren, gewährt der Gesetzgeber Patentschutz. Dieser beträgt formal 20 Jahre ab dem Tag der Patentanmeldung. Da die Anmeldung jedoch meist weit vor der Marktzulassung erfolgt, verkürzt sich die effektive Marktzeit unter Patentschutz oft auf 10 bis 15 Jahre. In Europa kann dieser Zeitraum durch ein Ergänzendes Schutzzertifikat (SPC) um bis zu fünf Jahre verlängert werden, um die lange Entwicklungszeit zu kompensieren. Zudem gewährt das Arzneimittelgesetz einen Unterlagenschutz, der verhindert, dass Generikahersteller sich vor Ablauf einer bestimmten Frist (meist 8+2+1 Jahre in der EU) auf die Zulassungsdaten des Originals beziehen dürfen.

1.2 Das Generikum: Demokratisierung der Therapie

Sobald der Patentschutz und die DatExklusivität abgelaufen sind, öffnet sich der Markt für Wettbewerber. Ein Generikum ist dabei regulatorisch definiert als ein Arzneimittel, das:

  1. Die gleiche qualitative und quantitative Zusammensetzung an Wirkstoffen besitzt wie das Referenzarzneimittel.
  2. Die gleiche Darreichungsform aufweist (z. B. Tablette, Kapsel, Injektionslösung).
  3. Dessen Bioäquivalenz durch geeignete Studien nachgewiesen wurde.

Der entscheidende volkswirtschaftliche Aspekt ist die Kostenstruktur. Generikahersteller müssen keine Grundlagenforschung betreiben. Sie müssen nicht beweisen, dass der Wirkstoff wirksam ist (das hat der Originalhersteller bereits getan), sondern lediglich, dass ihr Produkt therapeutisch äquivalent zum Original ist und dieselbe Qualität aufweist. Da die massiven R&D-Kosten entfallen, können Generika mit Preisabschlägen von 20 % bis zu 90 % angeboten werden. Dies ermöglicht den Gesundheitssystemen, moderne Therapien einer breiten Bevölkerung zugänglich zu machen und Budgetspielräume für neue, teure Innovationen (z. B. Gentherapien) zu schaffen.

1.3 Vergleich der Charakteristika: Wo liegen die Unterschiede?

Im pharmazeutischen Alltag stellt sich oft die Frage: „Ist es wirklich genau das Gleiche?“ Die Antwort lautet: „Im Wesentlichen ja, aber im Detail nein.“ Diese Details können für spezifische Patientengruppen hochrelevant sein.

Merkmal Originalpräparat (Referenz) Generikum (Nachahmer) Pharmazeutische Implikation
Wirkstoff (API) Proprietäre Synthese, oft eigene Produktion. Identische chemische Struktur, oft Zukauf von API-Herstellern (Asien). Pharmakologisch identische Wirkung erwartet.
Hilfsstoffe (Excipients) Spezifische, patentierte Formulierung. Oft abweichend (z. B. andere Füllstoffe, Farbstoffe), um Patente zu umgehen oder Kosten zu senken. Allergierisiko: Potenzial für Unverträglichkeiten (z. B. Laktose, Gluten, Farbstoffe).8
Galenik Optimiert für das Original. Muss vergleichbares Freisetzungsprofil haben, Technologie kann abweichen. Unterschiede in Schluckbarkeit, Teilbarkeit oder Geschmack möglich.
Aussehen Markenbranding (Form, Farbe, Prägung). Oft standardisiert (weiß, rund), abweichend vom Original. Adhärenz: Optische Veränderungen können Patienten verunsichern („Nocebo-Effekt“).
Zulassung Vollständiges Dossier (Wirksamkeit/Sicherheit). Abgekürztes Verfahren (Bezugnahme auf Original + Bioäquivalenz). Gleiche strenge GMP- und Qualitätsstandards.

Strategischer Vorteil mit pharmazie.com:

Die Unterschiede in den Hilfsstoffen sind mit bloßem Auge nicht erkennbar, aber klinisch relevant. Nutzen Sie hierfür die CAVE-Datenbank (Teil der ABDA-Datenbank CAVE), die in die Systeme von pharmazie.com integriert ist. Sie ermöglicht es Ihnen, bei einer Substitution sekundenschnell zu prüfen, ob das neue Generikum Hilfsstoffe enthält, gegen die der Patient eine dokumentierte Unverträglichkeit hat. Dies verwandelt den administrativen Akt des Austauschs in eine wertvolle pharmazeutische Dienstleistung.

2. Die wissenschaftliche Basis: Bioäquivalenz und Pharmakokinetik

Der Kern des Arzneimittel Originalpräparate vs. Generika Vergleichs ist das Konzept der Bioäquivalenz. Es ist der wissenschaftliche Beweis, der die Austauschbarkeit legitimiert. Doch um diesen Begriff ranken sich Mythen, insbesondere bezüglich der angeblichen „20 % Schwankung“.

2.1 Definition und Studienkriterien

Zwei Arzneimittel gelten als bioäquivalent, wenn sie pharmazeutisch äquivalent sind (gleicher Wirkstoff, gleiche Dosis) und ihre Bioverfügbarkeit nach Verabreichung derselben molaren Dosis so ähnlich ist, dass ihre Wirkungen – sowohl in Bezug auf die Wirksamkeit als auch auf die Sicherheit – im Wesentlichen gleich sind.

Die Prüfung erfolgt in der Regel durch Crossover-Studien an gesunden Probanden. Jeder Proband erhält nacheinander sowohl das Testpräparat (Generikum) als auch das Referenzpräparat (Original), getrennt durch eine Auswaschphase.

Dabei werden pharmakokinetische Profile erstellt und folgende Hauptparameter verglichen:

  1. AUC (Area Under the Curve): Die Fläche unter der Konzentrations-Zeit-Kurve. Sie ist ein Maß für das Ausmaß der Resorption, also wie viel Wirkstoff insgesamt im systemischen Kreislauf ankommt.
  2. Cmax: Die maximale Plasmakonzentration. Sie ist ein Indikator für die Resorptionsgeschwindigkeit und relevant für Spitzenwirkungen oder Nebenwirkungen.
  3. tmax: Der Zeitpunkt, zu dem Cmax erreicht wird.

2.2 Das statistische Konfidenzintervall: Entlarvung eines Mythos

Ein hartnäckiges Missverständnis ist, dass ein Generikum 20 % weniger oder 25 % mehr Wirkstoff enthalten darf. Dies ist falsch. Der Wirkstoffgehalt unterliegt denselben strengen Arzneibuch-Anforderungen wie das Original (meist ± 5 % Toleranz).

Die Spanne von 80 % bis 125 % bezieht sich auf das statistische 90%-Konfidenzintervall (90% CI) des Quotienten der geometrischen Mittelwerte von Test- und Referenzprodukt für AUC und Cmax.

  • Das bedeutet: Man berechnet das Verhältnis der Durchschnittswerte (Generikum/Original).
  • Man berechnet die statistische Streuung dieses Verhältnisses.
  • Das gesamte Intervall dieser Streuung muss vollständig innerhalb der Grenzen von 0,80 und 1,25 liegen.

Implikation für die Praxis: Damit das gesamte Konfidenzintervall in diesen Grenzen liegt, müssen die tatsächlichen Mittelwerte der beiden Präparate extrem nah beieinanderliegen – in der Regel beträgt die Abweichung weniger als 5 %. Würde der Mittelwert tatsächlich um 20 % abweichen, würde das Konfidenzintervall die Grenzen fast sicher überschreiten, und das Generikum würde keine Zulassung erhalten.

2.3 Biowaiver: Wissenschaftlicher Pragmatismus

Nicht für jedes Generikum ist eine klinische Studie am Menschen notwendig. Das Konzept des „Biowaiver“ erlaubt den Verzicht auf In-vivo-Studien, wenn die Bioäquivalenz auch anders sicher belegt werden kann. Dies gilt insbesondere für:

  • Parenteralia: Wässrige Lösungen zur intravenösen Injektion haben per Definition eine Bioverfügbarkeit von 100 %. Wenn die Hilfsstoffe die Wirkstoffverteilung nicht beeinflussen, sind sie bioäquivalent.
  • BCS-Klasse I Wirkstoffe: Substanzen mit hoher Löslichkeit und hoher Permeabilität (nach dem Biopharmaceutics Classification System). Wenn diese in schnell freisetzenden Tabletten verarbeitet sind und die In-vitro-Freisetzungsprofile (Dissolution Tests) bei verschiedenen pH-Werten sehr ähnlich sind, geht man von Bioäquivalenz aus.
  • Gase und Lösungen: Produkte zur oralen Aufnahme als Lösung oder Gase zur Inhalation.

Diese wissenschaftlich fundierten Erleichterungen beschleunigen den Marktzugang und senken Entwicklungskosten, ohne die Sicherheit zu gefährden.

3. Regulatorische Hürden und Qualitätssicherung: Gleiche Maßstäbe für alle

Ein weiteres Argument im Arzneimittel Originalpräparate vs. Generika Vergleich ist oft die Qualität der Produktion. Hier sorgt der Gesetzgeber durch extrem enge Vorgaben für Gleichheit. Sowohl Original- als auch Generikahersteller unterliegen denselben gesetzlichen Rahmenbedingungen, die im Arzneimittelgesetz (AMG) und den europäischen Richtlinien verankert sind.

3.1 Good Manufacturing Practice (GMP)

Die Herstellung muss nach den Prinzipien der Guten Herstellungspraxis (GMP) erfolgen. Dies umfasst:

  • Qualifizierung der Anlagen und Validierung der Prozesse.
  • Lückenlose Dokumentation jeder Charge.
  • Strenge Kontrolle der Ausgangsstoffe (APIs und Excipients).
  • Hygienemanagement und Personalschulung.

Nationale Behörden (in Deutschland die Landesbehörden und das BfArM als Zulassungsstelle) sowie internationale Agenturen (EMA, FDA) führen regelmäßige Inspektionen durch – auch in Produktionsstätten in Drittstaaten wie Indien oder China. Werden Mängel festgestellt (z. B. Verunreinigungen wie Nitrosamine), wird die Zulassung ruhend gestellt oder das Produkt zurückgerufen – unabhängig davon, ob es ein Original oder ein Generikum ist.

3.2 Pharmakovigilanz und Risikomanagement

Auch nach der Zulassung endet die Überwachung nicht. Generikahersteller müssen, ebenso wie Originalhersteller, ein Pharmakovigilanzsystem betreiben. Sie müssen Nebenwirkungsmeldungen sammeln, bewerten und an die Behörden (EudraVigilance-Datenbank) weiterleiten. Zudem sind regelmäßige Periodic Safety Update Reports (PSURs) erforderlich.

Das BfArM überwacht diese Daten kontinuierlich. Sollten neue Risiken bekannt werden (Signal Detection), werden Maßnahmen wie Rote-Hand-Briefe oder Anpassungen der Fachinformation für alle wirkstoffgleichen Präparate angeordnet.

4. Klinische Relevanz der Substitution: Wenn Nuancen entscheiden

Trotz der regulatorischen Gleichwertigkeit gibt es klinische Szenarien, in denen der Austausch („Substitution“) zwischen Original und Generikum oder zwischen verschiedenen Generika differenziert betrachtet werden muss. Hier ist pharmazeutischer Sachverstand gefragt, um Risiken für den Patienten zu minimieren.

4.1 Wirkstoffe mit enger therapeutischer Breite („Critical Dose Drugs“)

Bei einigen Arzneistoffen führen bereits minimale Änderungen der Plasmakonzentration, die theoretisch noch im Bioäquivalenzbereich liegen könnten, zu signifikanten klinischen Effekten – sei es Therapieversagen oder Toxizität. Diese Stoffe werden als „Narrow Therapeutic Index Drugs“ (NTID) bezeichnet.

Fallbeispiel: Schilddrüsenhormone (Levothyroxin)

Levothyroxin ist das klassische Beispiel für eine kritische Substitution. Die Schilddrüse wird über einen feinen Regelkreis (TSH-Wert) gesteuert.

  • Das Problem: Studien zeigen, dass selbst bei bioäquivalenten Präparaten die Bioverfügbarkeit so variieren kann, dass der TSH-Wert entgleist. Zwar deuten neuere retrospektive Studien (z. B. Brito et al.) darauf hin, dass die klinischen Auswirkungen oft überschätzt werden 13, dennoch gilt in der Praxis Vorsicht.
  • Die Konsequenz: In Deutschland steht Levothyroxin-Natrium auf der Substitutionsausschlussliste des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA).14 Das bedeutet, dass der Apotheker das verordnete Präparat nicht gegen ein wirkstoffgleiches austauschen darf, selbst wenn Rabattverträge existieren. Die Therapiekontinuität hat hier absoluten Vorrang vor der Wirtschaftlichkeit.

Fallbeispiel: Antiepileptika

Bei der Behandlung der Epilepsie ist Anfallsfreiheit das oberste Ziel. Ein einziger Durchbruchsanfall („Breakthrough Seizure“) aufgrund schwankender Wirkspiegel kann für den Patienten dramatische Folgen haben: Verlust des Führerscheins, Arbeitsplatzverlust, Verletzungsgefahr.

  • Leitlinien: Fachgesellschaften wie die Deutsche Gesellschaft für Neurologie und internationale Experten raten dringend von einem unkontrollierten Wechsel (Switching) zwischen Herstellern ab, insbesondere bei anfallsfreien Patienten.
  • Britisches Modell: Die britische MHRA teilt Antiepileptika in drei Risikokategorien ein. Kategorie 1 (z. B. Carbamazepin, Phenytoin) soll nicht substituiert werden. Bei Kategorie 2 und 3 ist ein Austausch unter Umständen möglich.

Weitere kritische Gruppen:

  • Immunsuppressiva (z. B. Ciclosporin, Tacrolimus) nach Organtransplantationen: Hier kann eine Unterdosierung zur Organabstoßung führen.
  • Antiarrhythmika (z. B. Digoxin).

Unterstützung durch pharmazie.com:

Die Datenbanken von pharmazie.com, insbesondere die ABDA-Datenbank, enthalten detaillierte Hinweise zur Austauschbarkeit und Substitutionsausschlussliste. Bei der Eingabe eines Präparats sehen Sie sofort, ob ein Austauschverbot besteht oder besondere Vorsicht geboten ist. Dies schützt Sie vor Retaxationen und den Patienten vor gesundheitlichen Risiken.

4.2 Der Nocebo-Effekt: Die Psychologie der Tablette

Ein oft unterschätzter Faktor im Arzneimittel Originalpräparate vs. Generika Vergleich ist die psychologische Komponente. Der Nocebo-Effekt tritt auf, wenn negative Erwartungen des Patienten zu tatsächlichen negativen Symptomen führen oder die Wirkung abschwächen.

  • Trigger: Veränderungen in Farbe, Form, Größe, Verpackung oder Geschmack der Tablette.
  • Mechanismus: Patienten, insbesondere chronisch Kranke und Ältere, assoziieren die Wirksamkeit oft mit dem visuellen Erscheinungsbild („die kleine weiße Herztablette“). Ein Wechsel verunsichert und weckt Zweifel an der Qualität („Das ist billiger, also wirkt es schlechter“).
  • Klinische Folge: Studien zeigen, dass Patienten nach einer Umstellung häufiger über unspezifische Nebenwirkungen klagen oder die Therapie eigenmächtig absetzen (Non-Adhärenz).

Lösungsansatz für die Apotheke:

Eine proaktive, empathische Kommunikation ist der Schlüssel. Erklären Sie dem Patienten: „Ihre Krankenkasse hat einen neuen Vertragspartner. Die Tablette sieht anders aus, aber der Wirkstoff ist exakt derselbe, in derselben Menge und Qualität geprüft wie bisher.“ Visualisieren Sie dies wenn möglich. Die Eisbergsuche® von pharmazie.com kann Ihnen helfen, schnell Informationen zum Aussehen (Tablettenbeschreibung) und zur Teilbarkeit abzurufen, um den Patienten vorab zu informieren.

5. Hilfsstoffe und Galenik: Wo Unterschiede relevant werden

Während der Wirkstoff (API) unantastbar ist, haben Generikahersteller bei der Formulierung (Galenik) Freiheiten. Sie verwenden oft andere Hilfsstoffe oder Herstellungsverfahren, um Patente des Originals auf Formulierungen zu umgehen oder Kosten zu sparen. Diese Unterschiede sind meist harmlos, können aber für bestimmte Patientengruppen zum Problem werden.

5.1 Relevante Hilfsstoff-Unterschiede

  • Laktose: Viele Originalpräparate sind laktosefrei oder enthalten Laktose. Ein Wechsel der Formulierung kann bei Patienten mit ausgeprägter Laktoseintoleranz zu gastrointestinalen Beschwerden (Blähungen, Diarrhoe) führen, was fälschlicherweise als „Nebenwirkung des Wirkstoffs“ interpretiert wird.
  • Farbstoffe: Bestimmte Azofarbstoffe (z. B. Tartrazin) oder andere färbende Zusätze können allergische oder pseudoallergische Hautreaktionen auslösen.
  • Konservierungsmittel: In Ophthalmika (Augentropfen) oder Nasalia ist der Wechsel von konservierungsmittelfreien Einzeldosen (Original) auf konservierte Mehrdosenbehältnisse (Generikum) kritisch. Konservierungsmittel wie Benzalkoniumchlorid können langfristig das Hornhautepithel schädigen oder Allergien auslösen.
  • Gluten: Weizenstärke als Bindemittel kann für Zöliakie-Patienten problematisch sein.

5.2 Galenische Unterschiede

  • Retardierung: Bei Retardtabletten (veränderte Wirkstofffreisetzung) verwenden Hersteller unterschiedliche Technologien (z. B. Matrix-Tabletten vs. osmotische Systeme). Zwar muss die Bioäquivalenz stimmen, aber das Verhalten bei gleichzeitiger Nahrungsaufnahme (Food Effect) oder bei Teilung der Tablette kann variieren.
  • Teilbarkeit: Ein Original kann eine funktionelle Bruchkerbe haben, die eine exakte Dosishalbierung erlaubt. Das Generikum hat vielleicht nur eine Schmuckkerbe, die beim Teilen zerbröselt. Dies gefährdet die Dosiergenauigkeit.

5.3 Die Lösung: Das CAVE-Modul von pharmazie.com

In der Hektik des Apothekenalltags ist es unmöglich, alle Hilfsstoffe im Kopf zu haben. Hier bietet pharmazie.com mit dem integrierten CAVE-Modul (Teil der ABDA-Datenbank) eine unverzichtbare Sicherheitsinstanz.

Funktionsweise des CAVE-Checks:

  1. Patientenprofil: Sie hinterlegen in Ihrer Warenwirtschaft beim Patienten bekannte Risikofaktoren wie „Laktoseintoleranz“, „Zöliakie“, „Allergie gegen Farbstoff X“ oder „Schwangerschaft“.
  2. Automatischer Abgleich: Sobald Sie ein Generikum scannen, gleicht das System die Hilfsstoffliste dieses spezifischen Präparats mit den Patientendaten ab.
  3. Warnmeldung: Enthält das Generikum den problematischen Hilfsstoff, erhalten Sie sofort eine CAVE-Meldung (lat. cave = hüte dich!).

Ihr Benefit: Sie vermeiden aktiv Unverträglichkeiten, erhöhen die Arzneimitteltherapiesicherheit (AMTS) und dokumentieren Ihre pharmazeutische Sorgfaltspflicht. Dies ist ein entscheidender Mehrwert, den Sie Ihren Kunden gegenüber reinen Versandhändlern bieten können.

6. Rechtliche und Ökonomische Rahmenbedingungen: Das Korsett der Versorgung

Der Arzneimittel Originalpräparate vs. Generika Vergleich findet nicht im luftleeren Raum statt, sondern ist eingebettet in das strenge Regelwerk des Fünften Sozialgesetzbuches (SGB V). Der Gesetzgeber versucht hierbei, die Balance zwischen Wirtschaftlichkeit (Kostendämpfung) und Versorgungsqualität zu halten.

6.1 Die Aut-idem-Regelung (§ 129 SGB V)

Der Begriff „Aut idem“ stammt aus dem Lateinischen und bedeutet „oder das Gleiche“.

  • Die Pflicht: Apotheker sind gesetzlich verpflichtet, ein preisgünstiges Arzneimittel abzugeben, wenn der Arzt nur den Wirkstoff verordnet hat oder wenn er ein bestimmtes Präparat verordnet hat, aber den Austausch nicht ausgeschlossen hat.
  • Die Hierarchie:
  1. Rabattvertrag: Existiert ein Rabattvertrag der Krankenkasse des Patienten mit einem Hersteller, muss dieses Präparat abgegeben werden (Vorrang vor allem anderen).
  2. Preisgünstigkeit: Gibt es keinen Rabattvertrag, muss eines der vier preisgünstigsten Präparate gewählt werden (oft Generika).
  • Das Aut-idem-Kreuz: Setzt der Arzt ein Kreuz im Aut-idem-Feld auf dem Rezept, untersagt er den Austausch. Die Apotheke muss exakt das verordnete Präparat (oder einen zugelassenen Import davon) abgeben. Dies darf der Arzt jedoch nur bei medizinischer Notwendigkeit tun, da er sonst Regressforderungen der Krankenkassen riskiert.

6.2 Rabattverträge (§ 130a Abs. 8 SGB V)

Rabattverträge sind das schärfste Schwert der Krankenkassen zur Kostensenkung. Kassen schreiben Wirkstoffe (z. B. Metformin, Omeprazol, Simvastatin) meist für zwei Jahre aus.

  • Der Mechanismus: Hersteller geben verdeckte Gebote ab, wie viel Rabatt sie der Kasse gewähren. Der Hersteller mit dem höchsten Rabatt erhält den Zuschlag und damit die exklusive Versorgung aller Versicherten dieser Kasse für diesen Wirkstoff.
  • Ökonomischer Effekt: Dies hat zu einer massiven Preiserosion geführt. Eine Tagestherapiedosis eines Standardgenerikums kostet in Deutschland oft nur noch wenige Cent (durchschnittlich ca. 6 Cent).
  • Marktkonzentration: Da nur der Gewinner den Markt bedient, werden andere Anbieter verdrängt. Dies führt langfristig zu Oligopolen und einer gefährlichen Abhängigkeit von wenigen Anbietern.

6.3 Festbeträge

Für Gruppen vergleichbarer Arzneimittel (Wirkstoffgruppen oder pharmakologisch vergleichbare Gruppen) legen die Spitzenverbände der Krankenkassen Festbeträge fest. Dies ist der Höchstbetrag, den die Kasse erstattet.

  • Ist der Preis des Originals höher als der Festbetrag, muss der Patient die Differenz („Aufzahlung“) selbst tragen, es sei denn, er weicht auf ein aufzahlungsfreies Generikum aus.
  • Dies ist ein starker Anreiz für Patienten, Generika zu akzeptieren.

Transparenz durch pharmazie.com:

Die Komplexität von Rabattverträgen (wer hat aktuell Vertrag mit welcher Kasse?), Festbeträgen und Aufzahlungen ändert sich ständig (meist alle 14 Tage). Die Datenbanken von pharmazie.com werden im 14-tägigen Rhythmus aktualisiert und zeigen Ihnen direkt am Point of Sale (POS) an:

  • Welches Präparat ist Rabattartikel?
  • Wie hoch ist die Zuzahlung/Aufzahlung?
  • Welche Alternativen gibt es?
    Dies ermöglicht eine schnelle und rechtssichere Abgabe.

7. Die Krise der Lieferketten: Generika unter Druck

Der enorme Preisdruck durch das Rabattvertragssystem hat eine Schattenseite, die im Arzneimittel Originalpräparate vs. Generika Vergleich heute dominant ist: Die Fragilität der Lieferketten.

7.1 Ursachen der Lieferengpässe

Um bei Preisen von wenigen Cent pro Tablette noch profitabel zu sein, haben Generikahersteller die Produktion massiv optimiert:

  1. Verlagerung nach Asien: Die Produktion von Wirkstoffen (APIs) und Vorprodukten wurde fast vollständig nach China und Indien verlagert, wo Umweltauflagen geringer und Lohnkosten niedriger sind. Heute stammen ca. zwei Drittel aller Wirkstoffe aus Asien.
  2. Konzentration (Single Sourcing): Für viele Wirkstoffe gibt es weltweit nur noch 1–3 Fabriken, die den Weltmarkt beliefern. Fällt eine solche Fabrik aus (z. B. durch Explosion, Verunreinigung, Lockdown), bricht die weltweite Versorgung zusammen.
  3. Just-in-Time: Lagerhaltung kostet Geld. Die Lagerbestände in Europa wurden auf ein Minimum reduziert. Puffer für Nachfragespitzen (z. B. Erkältungswellen) fehlen.

7.2 Aktuelle Situation und Statistik

Die Zahl der gemeldeten Lieferengpässe beim BfArM steigt seit Jahren kontinuierlich an.

  • Statistik: Im Zeitraum 2017 bis 2024 wurden über 4200 Erstmeldungen registriert.
  • Betroffene Bereiche: Besonders dramatisch ist die Lage bei Antibiotika (Säfte für Kinder), Fiebersäften (Paracetamol, Ibuprofen), Onkologika (Tamoxifen) und Blutdrucksenkern.
  • Folgen: Apotheker verbringen inzwischen einen signifikanten Teil ihrer Arbeitszeit (oft über 10 %) mit dem Management von Engpässen, der Suche nach Alternativen und der Rücksprache mit Ärzten.

7.3 Das ALBVVG: Ein Tropfen auf den heißen Stein?

Der Gesetzgeber hat 2023 mit dem Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz (ALBVVG) reagiert.

  • Maßnahmen: Pflicht zur mehrmonatigen Lagerhaltung für Rabattarzneimittel; Lockerung von Preisobergrenzen für Kinderarzneimittel; Berücksichtigung von „europäischer Wirkstoffproduktion“ bei Antibiotika-Ausschreibungen.
  • Kritik: Verbände wie Pro Generika kritisieren, dass Lagerhaltungspflichten die Kosten für Hersteller weiter erhöhen, ohne dass die Erstattungspreise adäquat steigen. Dies könnte dazu führen, dass Hersteller unrentable Produkte ganz vom Markt nehmen, was die Engpässe verschärft.

Lösung: Digitales Engpass-Management mit pharmazie.com

In dieser Mangelwirtschaft ist Information der entscheidende Wettbewerbsvorteil. pharmazie.com bietet Ihnen Werkzeuge, um nicht im Dunkeln zu tappen:

  • MSV3-Connector: Prüfen Sie die Verfügbarkeit direkt und in Echtzeit bei Ihren Großhändlern. Keine „Phantom-Bestände“ mehr, sondern verlässliche Daten.
  • BfArM-Daten-Integration: Sehen Sie direkt, ob für ein Präparat ein offizieller Lieferengpass gemeldet ist. Dies ist wichtig für die Dokumentation gegenüber der Kasse (Sonderkennzeichen für Nichtverfügbarkeit).
  • Intelligente Alternativensuche: Wenn das Rabatt-Generikum fehlt, zeigt Ihnen die Eisbergsuche® sofort pharmakologisch äquivalente Alternativen (gleicher Wirkstoff, Stärke, Darreichungsform), die tatsächlich lieferbar sind.

8. Biosimilars: Eine eigene Klasse der Komplexität

Ein Sonderkapitel im Vergleich sind die Biosimilars. Sie werden oft im gleichen Atemzug mit Generika genannt, unterscheiden sich aber fundamental.

  • Definition: Biosimilars sind Nachfolgeprodukte von Biopharmazeutika (Biologika), deren Patent abgelaufen ist. Biologika (z. B. Insulin, EPO, Monoklonale Antikörper wie Adalimumab) sind riesige, komplexe Proteinstrukturen, die von lebenden Zellen produziert werden.
  • Der Unterschied: Während chemische Generika identische Kopien sind, sind Biosimilars nur hochgradig ähnlich (similar). Da der Herstellungsprozess in lebenden Zellen nie zu 100 % kopiert werden kann (die Zelllinie ist proprietär), weist das Biosimilar minimale Unterschiede in der Mikroheterogenität (z. B. Glykosylierungsmuster) auf.
  • Zulassung: Biosimilars benötigen daher ein viel aufwendigeres Zulassungsverfahren („Totality of Evidence“). Sie müssen in klinischen Studien beweisen, dass die minimalen Strukturunterschiede keine klinischen Auswirkungen auf Wirksamkeit oder Immunogenität haben.
  • Substitution: Der Austausch von Biologika in der Apotheke war lange tabu. Seit 2024 gibt es jedoch erste Schritte zur automatischen Substitution für bestimmte biotechnologisch hergestellte Arzneimittel, um auch hier Kosteneinsparungen zu realisieren. Dies erfordert jedoch eine noch intensivere Beratung und Überwachung durch den Apotheker.

9. Digitale Lösungen für komplexe Entscheidungen: Warum pharmazie.com Ihr Partner ist

Die Analyse zeigt: Der moderne Apotheker ist nicht mehr nur Verteiler von Packungen, sondern Manager von komplexen Datenströmen. Er muss Bioäquivalenz bewerten, rechtliche Vorgaben prüfen, Lieferketten überwachen und individuelle Patientenrisiken ausschließen.

Das menschliche Gehirn kann diese Datenflut nicht in Echtzeit bewältigen. Sie benötigen eine digitale Infrastruktur, die so präzise ist wie die Moleküle, die Sie abgeben. pharmazie.com bietet hierfür eine integrierte Plattform, die weit über eine reine Preisliste hinausgeht.

9.1 Eisbergsuche®: Die Infoautobahn für Profis

Herkömmliche Suchen finden nur, was man exakt eingibt. Die Eisbergsuche® von pharmazie.com verknüpft Datenbanken intelligent.

  • Szenario: Ein Patient braucht ein Candesartan-Generikum, ist aber laktoseintolerant und kann schlecht schlucken. Das Rabatt-Präparat ist nicht lieferbar.
  • Lösung: Die Eisbergsuche filtert sekundenschnell nach: Wirkstoff Candesartan + laktosefrei + teilbar + MSV3-Status „lieferbar“. Das Ergebnis ist sofort abgabebereit.

9.2 Interaktions-Check und CAVE: Sicherheit als Standard

Jede Abgabe wird im Hintergrund geprüft:

  • Interaktionen: Vertragen sich Original und Generikum mit der Co-Medikation?
  • CAVE: Enthält das neue Generikum Hilfsstoffe, die beim Patienten kontraindiziert sind?
  • Geriatrie-Check: Ist das Präparat auf der Priscus-Liste?
    Dies minimiert Haftungsrisiken und stärkt Ihre Position als unverzichtbarer Heilberufler.

9.3 Wirtschaftlichkeit und Krankenhaus-Versorgung

Für Krankenhausapotheken bietet pharmazie.com spezielle Features:

  • Hauslisten-Management: Schneller Abgleich, ob ein Patientenmedikament auf der Hausliste steht oder ob ein aut-idem-konformes Äquivalent verfügbar ist.
  • Bulk-Abfragen: Überwachung von Tausenden PZN auf Lieferengpässe und Preisänderungen in einem Durchgang.
  • Import/Export: Nahtlose Integration in Klinik-IT via API.

10. Fazit: Qualität wahren, Sicherheit garantieren, Wirtschaftlichkeit sichern

Der Arzneimittel Originalpräparate vs. Generika Vergleich ist kein Kampf „Gut gegen Böse“, sondern eine Balance aus Notwendigkeiten.

  1. Generika sind sicher: Wissenschaftlich und regulatorisch besteht kein Zweifel an der Qualität und Bioäquivalenz zugelassener Generika. Sie sind der Schlüssel zur Finanzierbarkeit unseres Gesundheitssystems.
  2. Differenzierung ist Pflicht: Der pauschale Austausch ist bei kritischen Wirkstoffen (NTID) und sensiblen Patienten (Nocebo, Allergien) risikobehaftet und erfordert pharmazeutische Intervention.
  3. Versorgungssicherheit ist das neue Gold: In Zeiten globaler Lieferkrisen wird die Fähigkeit, schnell lieferbare und adäquate Alternativen zu finden, zur Kernkompetenz der Apotheke.

Sie als Fachkraft stehen im Zentrum dieses Sturms. Um darin zu bestehen, benötigen Sie verlässliche Daten. pharmazie.com liefert Ihnen diese Daten – tagesaktuell, vernetzt und handlungsorientiert.

FAQ: Häufig gestellte Fragen für Fachkreise

1. Ist die „20 %-Abweichung“ bei Generika ein Mythos oder Realität?

Es ist ein weit verbreiteter Mythos, dass Generika 20 % weniger Wirkstoff enthalten dürfen. Der Wirkstoffgehalt ist präzise festgelegt (meist ± 5 %). Die Spanne von 80–125 % bezieht sich auf das 90%-Konfidenzintervall der Bioverfügbarkeitsparameter (AUC, Cmax) in Vergleichsstudien. Damit dieses statistische Intervall eingehalten wird, müssen die tatsächlichen Mittelwerte der beiden Präparate extrem nah beieinanderliegen (meist < 5 % Differenz).

2. Darf ich bei einem Aut-idem-Kreuz ein Importarzneimittel abgeben?

Ja, das ist eine wichtige Ausnahme. Originalpräparat und dessen zugelassene Importe gelten rechtlich als identisch. Wenn der Arzt ein Original mit Aut-idem-Kreuz verordnet, dürfen Sie (und müssen oft aus Wirtschaftlichkeitsgründen) einen günstigeren Reimport oder Parallelimport abgeben, sofern dieser verfügbar ist. Ein Austausch gegen ein Generikum ist jedoch verboten.

3. Was mache ich, wenn ein Patient auf einen Hilfsstoff im Rabatt-Generikum allergisch reagiert?

In diesem Fall haben Sie „Pharmazeutische Bedenken“. Sie dürfen die Abgabe des Rabattarzneimittels verweigern und ein alternatives, verträgliches Präparat wählen. Dies muss auf dem Rezept mit einer Sonder-PZN dokumentiert und begründet werden. Nutzen Sie den CAVE-Check von pharmazie.com, um die Unverträglichkeit vorab sicher zu identifizieren und zu dokumentieren.

4. Warum stehen Schilddrüsenhormone auf der Substitutionsausschlussliste?

Levothyroxin hat eine sehr enge therapeutische Breite. Minimale Schwankungen in der Bioverfügbarkeit, die bei anderen Wirkstoffen irrelevant wären, können hier zu einer Entgleisung des TSH-Wertes führen. Um Patienten vor einer ständigen Neu-Einstellung und damit verbundenen Risiken zu schützen, hat der G-BA den Austausch untersagt.

5. Wie kann ich bei einem Lieferengpass schnell eine Alternative finden, ohne Regress zu riskieren?

Zuerst prüfen Sie mittels MSV3-Schnittstelle (in pharmazie.com integriert) die tatsächliche Nicht-Lieferbarkeit bei Ihren Großhändlern. Ist das Rabattpräparat nicht lieferbar, greift die Abgaberangfolge (nächstgünstiges, dann zweitgünstiges etc.). Dokumentieren Sie die Nichtverfügbarkeit mittels Sonderkennzeichen auf dem Rezept. Die Datenbank zeigt Ihnen pharmakologisch äquivalente Alternativen an, die die Austauschkriterien erfüllen.

Referenzen

  1. Generika vs. Original – ein Vergleich – Pro Generika, Zugriff am Dezember 30, 2025, https://www.progenerika.de/generika/qualitaet-generika/qualitaet-original-generika/
  2. Lieferengpässe bei Medikamenten – alles, was Sie müssen – Pro Generika e.V., Zugriff am Dezember 30, 2025, https://www.progenerika.de/news/lieferengpaesse-fragen-und-antworten-2/
  3. Generika: Unterschied zum Originalmedikament? | BARMER, Zugriff am Dezember 30, 2025, https://www.barmer.de/gesundheit-verstehen/medizin/medikamente/originalpraeparat-generikum-1055396
  4. Original-Medikamente, Generika und Biosimilars – Vfa.de, Zugriff am Dezember 30, 2025, https://www.vfa.de/de/patienten/artikel-patienten/originale-generika-biosimilars.html
  5. Von der Bioäquivalenz zu Biosimilars – was traut sich Zulassung und was nicht ? | IQWiG, Zugriff am Dezember 30, 2025, https://www.iqwig.de/veranstaltungen/hs17_weise_von_der_bioaequivalenz_zu_biosimilars_was_traut_sich_zulassung_und_was_nicht.pdf
  6. Unterschiede bei Generika – Generika sind gleich und doch anders – Wissen – SRF, Zugriff am Dezember 30, 2025, https://www.srf.ch/wissen/gesundheit/unterschiede-bei-generika-generika-sind-gleich-und-doch-anders
  7. Was sind Generika & welche Alternativen gibt es? – DKV, Zugriff am Dezember 30, 2025, https://www.dkv.com/generika-111779.html
  8. Generika | Zur Rose, Zugriff am Dezember 30, 2025, https://www.zurrose.ch/de/patienten/wissen/generika
  9. ABDA Datenbank CAVE prüft die Medikamentensicherheit mit Patient, Zugriff am Dezember 30, 2025, https://go.pharmazie.com/de/product/abda-datenbank-cave/
  10. Nationales Verfahren – III. Generikum, Antrag unter Bezug auf eine bestehende Zulassung gemäß Art. 10, § 2 b) der Richtlinie 2001/83/EG as amended – BfArM, Zugriff am Dezember 30, 2025, https://www.bfarm.de/DE/Arzneimittel/Zulassung/Zulassungsverfahren/Nationales-Verfahren/klin-dok-III.html
  11. Validierung – Hinweise zur Vollständigkeit der Unterlagen bei Einreichung von Neuzulassungsanträgen – BfArM, Zugriff am Dezember 30, 2025, https://www.bfarm.de/DE/Arzneimittel/Zulassung/Zulassungsrelevante-Themen/Validierung/hinweise.html
  12. FAQ – Allgemeine Fragen – BfArM, Zugriff am Dezember 30, 2025, https://www.bfarm.de/DE/Arzneimittel/_FAQ/Zulassung/Allgemeine-Fragen/faq-liste.html
  13. Aut idem: Austausch von L-Thyroxin doch kein Problem?, Zugriff am Dezember 30, 2025, https://www.pharmazeutische-zeitung.de/austausch-von-l-thyroxin-doch-kein-problem-131718/
  14. Aut-idem-Regelung zur Austauschbarkeit von Arzneimitteln, Zugriff am Dezember 30, 2025, https://www.g-ba.de/themen/arzneimittel/arzneimittel-richtlinie-anlagen/aut-idem/
  15. Umstellung auf Generika in der Praxis – Prof. Dr. Haiko Sprott Zürich | Rheumatologie, Zugriff am Dezember 30, 2025, https://www.rheum-sprott.ch/wp-content/uploads/smf-02419.pdf
  16. Stellungnahme zum Herstellerwechsel bei Antikonvulsiva | springermedizin.de, Zugriff am Dezember 30, 2025, https://www.springermedizin.de/antiepileptika/antiepileptika/stellungnahme-zum-herstellerwechsel-bei-antikonvulsiva/16591114
  17. KVB-WSV-WZ04-Antiepileptika.pdf – Wirkstoffziele, Zugriff am Dezember 30, 2025, https://www.kvb.de/fileadmin/kvb/Mitglieder/Verordnungen/Arzneimittel/Wirkstoffziele-DS/KVB-WSV-WZ04-Antiepileptika.pdf
  18. Arzneimitteldatenbank für krankenhausversorgende Apotheken – Pharmazie.com, Zugriff am Dezember 30, 2025, https://go.pharmazie.com/de/arzneimitteldatenbank-fuer-krankenhausversorgende-apotheken-der-schluessel-zu-sicherheit-und-effizienz/
  19. Original und Kopie – Deutschlandfunk, Zugriff am Dezember 30, 2025, https://www.deutschlandfunk.de/original-und-kopie-100.html
  20. Lexikon: Aut-idem-Regelung | AOK Presse, Zugriff am Dezember 30, 2025, https://www.aok.de/pp/lexikon/aut-idem-regelung/
  21. KVB-PH-240624-Aut-idem-Regelung.pdf – Patientenhinweis, Zugriff am Dezember 30, 2025, https://www.kvb.de/fileadmin/kvb/Patienten/Patienteninformationen/VO-Patientenhinweise-DS/KVB-PH-240624-Aut-idem-Regelung.pdf
  22. Aut idem in der Apotheke – Das müsst ihr wissen! – Abacus Medicine, Zugriff am Dezember 30, 2025, https://www.abacusmedicine.com/de/aut-idem/
  23. Generika in Deutschland 2024: Rückgrat der Versorgung wird unwirtschaftlich | Gelbe Liste, Zugriff am Dezember 30, 2025, https://www.gelbe-liste.de/apotheke/generika-versorgung-wirtschaftlichkeit
  24. Generika in Zahlen, Zugriff am Dezember 30, 2025, https://www.progenerika.de/publikationen/generika-in-zahlen-2024/
  25. Was sind Generika? | STADA, Zugriff am Dezember 30, 2025, https://www.stada-otc-generika.de/gesundheitswissen/generika
  26. Die umfassendsten Daten für Pharma-Fachkreise – Pharmazie.com, Zugriff am Dezember 30, 2025, https://go.pharmazie.com/de/
  27. Aktuell nicht lieferbar!? – utb elibrary, Zugriff am Dezember 30, 2025, https://elibrary.utb.de/doi/pdf/10.5555/gh-369-2024_09?download=true
  28. (PDF) Arzneimittel-Lieferengpässe in Deutschland: Entwicklung und Struktur von 2017-2024, Zugriff am Dezember 30, 2025, https://www.researchgate.net/publication/398815443_Arzneimittel-Lieferengpasse_in_Deutschland_Entwicklung_und_Struktur_von_2017-2024
  29. Medikamentenlieferengpässe in der Diskussion – Institut der deutschen Wirtschaft (IW), Zugriff am Dezember 30, 2025, https://www.iwkoeln.de/studien/jasmina-kirchhoff-medikamentenlieferengpaesse-in-der-diskussion-460951.html
  30. Lieferengpässe: Jeder Zweite von fehlenden Medikamenten betroffen | Apotheken Umschau, Zugriff am Dezember 30, 2025, https://www.apotheken-umschau.de/gesundheitspolitik/lieferengpaesse-jeder-zweite-schon-mal-von-fehlenden-medikamenten-betroffen-1203975.html
  31. Engpässe bei Medikamenten – hilft das ALBVVG? – Pro Generika e.V., Zugriff am Dezember 30, 2025, https://www.progenerika.de/news/lieferengpassgesetz-albvvg-generika/
  32. MSV3 Schnittstelle für Lieferfähigkeit – Pharmazie.com, Zugriff am Dezember 30, 2025, https://go.pharmazie.com/en/product/msv3-connector/
  33. Lieferengpässe – BfArM, Zugriff am Dezember 30, 2025, https://www.bfarm.de/DE/Arzneimittel/Arzneimittelinformationen/Lieferengpaesse/_node.html
  34. Stellungnahme Biosimilar-Substitution: Warnung vor »unwiederbringlichen« Verlusten, Zugriff am Dezember 30, 2025, https://www.pharmazeutische-zeitung.de/warnung-vor-unwiederbringlichen-verlusten-157483/
  35. Aut-idem-Kreuz – deutschesapothekenportal.de, Zugriff am Dezember 30, 2025, https://www.deutschesapothekenportal.de/medien/dap-lexikon/aut-idem-kreuz/
  36. TK veröffentlicht Lieferklima-Report 2025 | Die Techniker – Presse & Politik, Zugriff am Dezember 30, 2025, https://www.tk.de/presse/themen/arzneimittel/lieferklima-report-2025-2209934
  37. Aut idem Regelung: Darauf müssen Sie achten – DKV, Zugriff am Dezember 30, 2025, https://www.dkv.com/pkv_aut_idem-111928.html

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