Überblick: ABDA-Artikelstamm
Die Datenbank ABDA-Artikelstamm enthält alle Wirtschaftsdaten für alle in Deutschland vertriebenen Arzneimittel.
Die Daten basieren auf Meldungen der Anbieter und der pharmazeutischen Industrie gegenüber der IFA GmbH (Informationsstelle für Arzneispezialitäten GmbH) und werden von ABDATA Pharma-Daten-Service redaktionell bearbeitet und ergänzt.
Alle Artikel sind mit der Pharmazentralnummer (PZN) codiert. Damit lassen sich die gesamte Logistik sowie die Abrechnung mit Lieferanten, Kostenträgern und Kunden durchführen.
Der ABDA Artikelstamm unterstützt außerdem die Umsetzung der Rabattvereinbarungen nach § 130a Abs. 8 SGB V.
Die eingebaute AMNOG datenbank integriert im ABDA-Artikelstamm ermöglicht eine stringente strategische Auswertung von GBA Nutzenbewertungen nach §35a SGB V.
Zusatzoptionen (optional):
- Add-on: PZN Individuell mit Individuelle Inhalte zu Pharmazentralnummern (PZN), individuelle Listen- und Filterkonfiguration, Datenexport.
Add-on: Preishistorie
- Add-on: Transparenzliste AVWG mit allen Rabattvereinbarungen zwischen Krankenkassen und Anbieter
- Add-on: AMNOG Datenbank mit GBA Nutzenbewertungen nach §35a SGB V
- Add-on: Lieferengpässe auf PZN Ebene genau und tagesaktuell
- Add-on: PharMonitor mit Preisänderungen 3 – 5 Tagen vor den Stichtagen
Zum Download
Geeignet für:
Medizinische Fachkreise, Pharma Industrie, Pharma Handel, Krankenkassen
Quelle: ABDATA PHARMA-DATEN-SERVICE + IFA GmbH
Eschborn, Deutschland
Zugehöriges Abo
Zugriff zu dieser Datenbank erhalten Sie mit unseren Paketen “Arzneimittel-preislisten” und “Premium”
Kundenstimmen
Wir sind ein Sanitätshaus / Lieferant von Praxisbedarf und nutzen die ABDA Taxe für die Preisfindung der Krankenkassen. Mit der pharmazie.com sind wir sehr zufrieden, da diese schnell, problemlos und durch die Freitext-suche auch alle Produkte zu finden sind.
Inhalte ABDA-Artikelstamm
Der ABDA Artikelstamm bietet folgende Funktionen und Inhalte:
- Pharmazentralnummer (PZN)
- Artikelbezeichnung, lange Artikelbezeichnung mit bis zu 50 Zeichen und praxisnaher Sortierfolge
- Packungsgröße und Packungseinheit; Kennzeichnung therapiegerechter/wirtschaftlicher Packungsgrößen (N-Kennzeichen);
- Substitution: Alternative Mengenangaben (z. B. Sprühstöße)
- Rechtsinformationen
- Darreichungsform
- ABDATA-Warengruppenschlüssel:
Der ABDATA-Warengruppenschlüssel ist ein betriebswirtschaftlicher Sortimentsschlüssel und ermöglicht Analysen und Recherchen. - Anbieterabgabe-, Apothekeneinkaufs- und Apothekenverkaufspreis, UVP (unverb. Preisempf.), Mehrwertsteuersatz, Festbetrags- und Zuzahlungsinformationen; Herstellerabschläge
- Preisvergleich und Preishistorie zurück bis November 2003
- Abgabebestimmung (Verschreibungspflicht, etc.), Hinweis auf BtMG (Betäubungsmittelgesetz) und TFG (Transfusionsgesetz) sowie T-Rezept
- Hinweise auf Anlagen der Arzneimittelrichtlinien, u. a. Anlage I: OTC-Übersicht, Anlage III: Übersicht über Verordnungseinschränkungen, Anlage IV: Therapiehinweise, Anlage V: Übersicht der verordnungsfähigen Medizinprodukte, Anlage XII: (Frühe) Nutzenbewertung; Arzneimittelübersicht z. sog. Negativliste
- Detaillierte Vertriebsinformationen
- Lagerungshinweise, Laufzeit
- Arzneimittel-Vorratshaltung gemäß § 15 ApBetrO
- Anbieter mit postalischer, E-Mail- und Internetadresse sowie Telefon- und Telefaxnummern bestimmter Bereiche: z. B. Auftragsannahme, Medizinisch-wissenschaftliche-Information (Service-Lines)
Aktuell: Der ABDA-Artikelstamm als offizielle Preisliste für Deutschland
Der ABDA-Artikelstamm beinhaltet alle für die Bestellung, Abgabe und Abrechnung von Arzneimitteln und anderen Artikeln des apothekenüblichen Sortiments erforderlichen Informationen. Neben Preisangaben sind pharmazeutisch-rechtliche Informationen und eine Vielzahl weiterer packungsbezogener Daten abgebildet. Keine andere Datenbank verdeutlicht den alltäglichen Spagat zwischen Heilberuf und Kaufmann so deutlich wie der ABDA-Artikelstamm. Er ist das Herzstück moderner Warenwirtschaftssysteme, die in Apotheken und im Klinikbereich eingesetzt werden. Aber auch Krankenkassen, Institutionen, Behörden oder Pharmazeutische Unternehmer profitieren vom ABDA-Artikelstamm, der für eine sichere Erfüllung gesetzlich verankerter Aufgaben unerlässlich ist und der dem stetig ansteigenden Informationsbedarf durch kontinuierliche Weiterentwicklung Rechnung trägt. Die Daten basieren auf Meldungen der Anbieter gegenüber der IFA GmbH . Diese werden von ABDATA Pharma-Daten-Service redaktionell bearbeitet und um wesentliche Zusatzinformationen erweitert. Die strukturierte und sorgfältige Erfassung der Daten gewährleistet die Zuverlässigkeit der Informationen.
Eine eindeutige Kennung: Die Pharmazentralnummer (PZN)
Die Basisdaten im ABDA-Artikelstamm dienen in erster Linie einer unmissverständlichen Identifizierung des Artikels. Neben der PZN geben Attribute wie Artikelbezeichnung, Darreichungsform, Packungsgröße inklusive Maßeinheit der Mengenangabe, Artikeltyp und ABDATA-Warengruppenschlüssel detaillierte Auskunft über den Artikel.
Die Rechtsinformationen
Artikelklassifikation als auch zugehörige Abgabebestimmungen sind den Rechtsinformationen im ABDA-Artikelstamm zu entnehmen. Sind Artikel bestimmten Kategorien zugeordnet, kann das andere ausschließen. Beispielsweise kann ein Artikel nicht gleichzeitig als Arzneimittel und als Medizinprodukt klassifiziert sein. Andere Kennzeichen wiederum bedingen sich: Ein Tierarzneimittel ist immer auch als Arzneimittel gekennzeichnet. Folgenden Kategorien werden unterschieden:
- Arzneimittel gemäß AMG
- Tierarzneimittel
- Medizinprodukt gemäß gültigem Medizinprodukterecht
- Droge/Chemikalie (hierzu zählen Stoffe, die in Apotheken aufgrund ihrer Zweckbestimmung als Ausgangsstoff für die Herstellung von Arzneimitteln oder anderen Produkten verwendet werden können, sowie Laborsubstanzen)
- Diätetikum gemäß der Verordnung über diätetische Lebensmittel, inklusive Hinweis auf § 31 SGB V
- Nahrungsergänzungsmittel gemäß NemV
- Lebensmittel gemäß LFGB
- Kosmetikum gemäß Verordnung (EG) Nr. 1223/2009
- zugelassenes Biozid oder Pflanzenschutzmittel
Die Preisinformationen
Die Preisangaben zählen zum Kern der Artikelinformationen innerhalb des ABDA-Artikelstamms und seines Zusatzmoduls Artikelstamm Plus V. Bei verschreibungspflichtigen Arzneimitteln ist die Preisbildung komplex und streng reguliert. Die AMPreisV laut AMG dient der Kalkulation dieser Preise und regelt fest definierte Zuschläge auf den Herstellerabgabepreis bis hin zum Endpreis, der in allen Apotheken gleich ist. Die Festbeträge, die Erstattungsbeträge nach § 130b SGB V oder die Rabattverträge, in denen der Pharmazeutische Unternehmer einer Krankenkasse einen vereinbarten Rabatt zusagt, haben Einfluss auf die Preisgestaltung. Unterliegt ein Medikament der Festbetragsregelung, erstatten die Krankenkassen nicht mehr als den dafür festgelegten Höchstbetrag. Liegt der Preis eines Präparats über dem Festbetrag, muss der Patient den Aufpreis selbst tragen. Erhält er allerdings Arzneimittel, die 30 Prozent und mehr unterhalb des Festbetrags liegen, ist er von der gesetzlichen Zuzahlung befreit. Vereinbart eine Krankenkasse mit einzelnen Anbietern Rabatte für bestimmte Präparate, kann sie ihre Mitglieder zu 50 Prozent oder 100 Prozent von der Zuzahlung befreien.
ABDA-Artikelstamm Abkürzungen
Die wichtigsten Abkürzungen in der Datenbank ABDA Artikelstamm Taxe:
AP Apothekenpflichtig
BTM Betäubungsmittel
DRO Drogen
EK Apothekeneinkaufspreis
IMP Reimport
KP Klinikpackung
N1 Therapiegerechte Packungsgröße N1
N2 Therapiegerechte Packungsgröße N2
N3 Therapiegerechte Packungsgröße N3
NA Nichtarzneimittel
NL Negativliste
OP Originalpräparat
RP rezeptpflichtig
VK Apothekenverkaufspreis
Siehe auch: Datenbank ABDA-Artikelstamm Plus H3
Der ABDA Artikelstamm Plus H3 ist eine optionale Ergänzung zum ABDA Artikelstamm und enthält alle Informationen, die für die Milligrammpreisgestaltung von parenteralen Lösungen gemäß Anhang 3 der Preisauflistung von Stoffen und Zubereitungen aus Stoffen (Hilfstaxe) erforderlich sind.
Siehe auch: Datenbank ABDA-Artikelstamm Plus V
Aufschluss über:
- Arzneimittel gemäß § 47 AMG
- Harn- und Blutteststreifen
- Verbandmittel
- Sonstige Medizinprodukte
- Diätetika
- Rabattvereinbarungen nach § 130a Abs. 8 SGB V
Der ABDA Artikelstamm Plus V ist ein Zusatzmodul zum ABDA Artikelstamm Taxe und enthält alle notwendigen Angaben für die Abrechnung von Artikeln gemäß landes- und bundesweiter Lieferverträge.
Hintergrundinformationen
Basis all dieser Informationen ist die IFA , Informationsstelle für Arzneispezialitäten GmbH, bei der die umfassenden Detailangaben der Hersteller zusammenlaufen. Damit die Daten für den Artikelstamm nutzbar werden, prüft und bereitet sie der ABDATA Pharma-Daten-Service redaktionell auf und ergänzt Notwendiges. 14-täglich aktualisiert, werden diese recherchierten und erfassten Informationen und Daten [pharmazie.com] zur Verfügung gestellt. Bei der IFA muss der Hersteller eines Präparates eine Pharmazentralnummer (PZN) für sein Produkt beantragen und dieses im Hinblick auf die Kennzeichnung hinreichend beschreiben.
Aufschluss über:
- Preise
- Produktveränderungen
- Abrechnungsmodi
- gesetzliche Vorgaben
- packungsbezogene Informationen
- Rabattvereinbarungen nach § 130a Abs. 8 SGB V
Um den Informationsumfang so ausführlich wie möglich zu gestalten, wird jeder PZN eine große Zahl an Informationsattributen zugeordnet. So findet man im Artikelstamm zum Beispiel Details zu
- Pharmazentralnummer (PZN)
- Artikelbezeichnung, lange Artikelbezeichnung mit bis zu 50 Zeichen und praxisnaher Sortierfolge
- Packungsgröße und Packungseinheit; Kennzeichnung therapiegerechter / wirtschaftlicher Packungsgrößen (N-Kennzeichen); Substitution: Alternative Mengen (z. B. Sprühstöße)
- Rechtsinformationen
- Darreichungsform
- ABDATA-Warengruppenschlüssel: Der ABDATA-Warengruppenschlüssel ist ein betriebswirtschaftlicher Sortimentsschlüssel und ermöglicht Analysen und Recherchen
- Anbieterabgabe-, Apothekeneinkaufs- und Apothekenverkaufspreis, Mehrwertsteuersatz, Festbetrags- und Zuzahlungsinformationen; Herstellerabschläge
- Abgabebestimmung (Verschreibungspflicht, etc.), Hinweis auf BtMG (Betäubungsmittelgesetz) und TFG (Transfusionsgesetz) sowie T-Rezept
- Negativliste; Hinweise auf Anlagen der Arzneimittelrichtlinien (u. a. OTC-Übersicht, Übersicht verordnungsfähiger Medizinprodukte, Verordnungseinschränkungen gemäß Anlage III, Therapiehinweise gemäß Anlage IV)
- Detaillierte Vertriebsinformationen
- Lagerungshinweise, Laufzeit
- Arzneimittel-Vorratshaltung gemäß §15 ApBetrO
- Anbieter mit postalischer, E-Mail- und Internetadresse sowie Telefon- und Telefaxnummern bestimmter Bereiche: z. B. Auftragsannahme, Medizinisch-wissenschaftliche-Information (Service-Lines)
PZN NACH NEGATIVLISTE UND IMPORTARZNEIMITTEL GEKENNZEICHNET
Nachdem es seitens des Gesetzgebers immer wieder Änderungen und Ergänzungen gibt, gibt es bei der ABDATA stets einiges zu tun. So sind die PZN zum Beispiel auch nach Negativliste und Importarzneimittel gekennzeichnet, was mit Einzug des Arzneimittelausgaben-Begrenzungsgesetzes zu einer Aut-idem-Regelung geführt hat. Das bedeutet, dass der Arzt dem Apotheker mittels des Rezeptvermerkes „aut idem“ (oder ein Gleiches) ausdrücklich gestattet, ein anderes als das namentlich verordnete, aber dennoch wirkstoffgleiches Präparat an den Kunden herauszugeben.
Nachdem die Medikamente nach Indikationsbereichen geordnet wurden, müssen Auswahltabellen mit dazu passenden Preislinien erstellt werden. Eine entsprechende Listung der Wirkstoffe nach Darreichungsform, wie sie der Bundesausschuss der Ärzte und Krankenkassen vornimmt, in Verbindung mit den Auswahltabellen und Drittel-Grenzen, wie sie die Spitzenverbände der Krankenkassen darstellen, übernimmt die ABDATA in den Artikelstamm und ergänzt sie um die 5er-Grenze. In Übergangszeiten, in denen sich Daten schnell ändern oder für bestimmte Präparate noch keine Listen vorliegen, kommt zunächst als preisgünstige Einstufung der Festbetrag zum Tragen.
Die ABDATA integriert in den Artikelstamm auch gemäß Beitragssatzsicherungsgesetz Informationen zu
- Apothekenrabatt
- Herstellerrabatt
- Großhandelsrabatt
- sowie den jeweiligen Rabattbetrag.
Damit entspricht sie dem § 130a Abs. 8 SGB V über die Umsetzung der Rabattvereinbarungen.
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