Überblick: AMNOG Datenbank & GBA Nutzenbewertung
Hersteller von pharmazeutischen Arzneimitteln müssen laut dem Arzneimittelneuverordnungsgesetz (AMNOG) bei Markteinführung den mit dem Medikament bewirkten Zusatznutzen belegen. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) legt fest, welche Belege für das jeweilige Arzneimittel notwendig sind. Anschließend werden die eingereichten Belege vom Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) begutachtet. Dieser Vorgang wird GBA / IQWiG Nutzenbewertung genannt.
Konnte der Zusatznutzen belegt werden, wird zusammen mit dem Verband der gesetzlichen Krankenkassen (GKV-Spitzenverband) um die Höhe des Erstattungsbetrags verhandelt, der dem Arzneimittel einen ersten Wert zuordnen soll.
Konnte kein Zusatznutzen gemäß GBA / IQWiG Nutzenbewertung festgestellt werden, wird die Höhe des Marktpreises für das Arzneimittel limitiert. Alternativ wird das Arzneimittel mit vergleichbaren Medikamenten gruppiert, für die bereits ein festgesetzter Betrag gilt (Erstattungsobergrenze). Konnte es zu keiner Einigung kommen, obliegt die finale Entscheidung einer unparteiischen Drittstelle.
Erkennen Sie im AMNOG Verfahren als Datenbank auf einen Blick alle notwendigen Informationen über laufende und abgeschlossene AMNOG Verfahren / GBA Nutzenbewertungsverfahren:
- Dossier des pharmazeutischen Unternehmers
- Informationen zur Vergleichstherapie
- Informationen aus der IQWiG Nutzenbewertung
- Wortprotokoll der mündlichen Anhörung
- Beschluss & Begründung
- AMNOG Pflichtrabatte
- Europäischer Vergleichspreis
Geeignet für:
Updates: monatlich
Quelle: G-BA (Gemeinsamer Bundesausschuss)
Berlin, Deutschland
Zugehöriges Abo
Zugriff zu dieser Datenbank erhalten Sie mit unseren Paketen “Arzneimittel-preislisten” und “Premium”
Produkt-Tour: AMNOG Datenbank mit GBA Nutzenbewertung / IQWiG Früher
Nutzenbewertung von Arzneimitteln inkl. Preis-Historie
- Hohe Benutzerfreundlichkeit
- Keine Übersetzung der Daten ins Englische notwendig
- Alle Informationen über die Preishistorie gebündelt an einem Ort
- Preisvergleiche und Preisänderungen sind mit Export nach Excel verfügbar
- Suchen Sie Preise nach Wirkstoffen oder ATC
- Erhalten Sie Ihren individuellen AMNOG-Update-Report mit für Sie
relevanten Änderungen zweimal im Monat per E-Mail (PharMonitor) - Laden Sie eigene Daten in die AMNOG-Datenbank hoch
- Monatliche Aktualisierung
AMNOG GBA Nutzenbewertung: Die Preisgestaltung von Arzneimitteln in Deutschland
Die Preisfindung von Arzneimitteln in Deutschland einfach erklärt
AMNOG Report 2020 GBA Nutzenbewertung für deutsche Arzneimittel
FAQ’s
Welche Funktionen umfasst AMNOG Datenbank mit GBA Nutzenbewertung?
DATENBANK-SUCHE IM ABDA-ARTIKELSTAMM
- Über die direkte Anbindung der PDFs an den ABDA-Artikelstamm ist eine strukturierte Datenbank-Suche über die Pharmazentralnummer und weitere Kriterien möglich
ZUGRIFF AUF INFORMATIONEN DER OFFIZIELLEN VERFAHRENSWEBSITE DES GBA:
- Anzeige der Kurzfassung der G-BA Beschlüsse und Verlinkunk direkt in die Original-Dokumente
- Typ des Verfahrens
INFORMATIONEN AUS DEN BESCHLÜSSEN DER GBA NUTZENBEWERTUNG:
- Beginn des Nutzenbewertungsverfahrens
- Beginn des Stellungnahmeverfahrens
- Abschluss der Nutzenbewertung
INFORMATIONEN AUS DEN TRAGENDEN GRÜNDEN DES GBA:
- Grund & Verlauf der Befristung der Geltungsdauer
- Dauer der Beratung
INFORMATIONEN AUS DEN WORTPROTOKOLLEN DES GBA:
- Teilnehmer
- Dauer der Anhörung
INFORMATIONEN AUS DEN DATEN DES GBA:
- Gegenüberstellung: Pharmazeutische Unternehmen vs. IQWiG vs. G-BA
- PDF-Volltextsuche in der Kurzfassung der GBA Nutzenbewertung
ERNEUTE NUTZENBEWERTUNG:
- Aufheben des Orphan Drug Status
- Herstellerantrag
- Ablauf der Frist
- Überschreitung der 50 Mio. € Grenze
- Veranlassung durch G-BA
SPEZIELLE VERFAHREN
- Indikationserweiterungen
- Aufruf Bestandsmarkt
- Eingruppierung in Festbetragsgruppe
- Eingestellte, freigestellte und offene Verfahren
SPEICHERN SIE IHRE SUCHE IM ABDA ARTIKELSTAMM
- Erstellen und klassifizieren Sie ganz einfach eigene Suchanfragen
- Suchen Sie direkt nach Stichworten innerhalb der Artikelstammdaten
- Export der Ergebnisse in Excel
- Anzeige von Verordnungsvorgaben
- Einbindung von Zulassungsunterlagen und Packungsbeilagen
- Tägliche Aktuelle Meldungen der Bundesinstitute
IMMER AUF DEM NEUSTEN STAND
- Durch 14 tägliche Aktualisierungen bleiben Sie mit dem AMNOG Verfahren als Datenbank immer up to date
OPTIONALE MODULE:
- Preisverläufe vom AMNOG-Arzneimitteln auf Pharmazentralnummer-Basis über unseren PharMonitor “Filter AMNOG”
- Individuelle Inhalte: Die AMNOG-Datenbank kann um den Zugriff auf weitere Datenbanken erweitert werden.
Z.B. Monitorings, Preishistorie oder Rabattvereinbarungen mit Krankenkassen - Preishistorie je PZN
Was sind aktuelle Herausforderungen des AMNOG Verfahrens in Verbindung mit der GBA Nutzenbewertung?
Das AMNOG Verfahren hat sich in den letzten Jahres als zuverlässiges Mittel erwiesen, Arzneimittelpreise von Medikamenten mit Zusatznutzen auf dem Markt fair einzustufen. Dennoch steht das AMNOG Verfahren weiterhin vor Herausforderungen.
Dazu zählen:
- Die Vorgaben der Zulassungsbehörden müssen stets frühzeitig mit den Konzeptions- und Durchführungsanforderungen des GBA abgeglichen werden – und das sowhohl national, als auch europäisch
- Es darf kein zu starker Preisdruck auf Pharma-Unternehmen ausgeübt werden, die die Markteinführung wichtiger Arzneimittel und damit auch Innovationen unterbindet oder hemmt
- Die rechtssichere Verschreibung von Medikamenten mit Erstattungsbetrag muss seitens der Ärzte gegeben sein. Die letztendliche Auswahl des geeigneten Medikaments sollte sich rein nach den Bedürfnissen des Patienten und nicht auf Basis des AMNOG ausrichten
Mit unserem AMNOG-Verfahren als Datenbank bleiben Sie bei monatlicher Aktualisierung stets auf dem neusten Stand.
Wie funktioniert das AMNOG-Verfahren?
Das AMNOG-Verfahren soll Aufschluss darüber geben, ob ein neues Medikament einen Zusatznutzen gegenüber dem bisherigen Standard aufweist. Um einen Zusatznutzen nachzuweisen, kann der jeweilige pharmazeutische Unternehmer ein Dossier erstellen. Sobald der neue Wirkstoff zugelassen ist, wird das Dossier dem Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) vorgelegt und anschließend vom IQWIG bewertet. Nach der Bewertung des Dossiers kann der G-BA dann festlegen, ob das Medikament einen Zusatznutzen aufweist oder nicht und beeinflusst so den letztendlichen Herstellerpreis, zu dem das Medikament auf dem Markt angeboten wird.
Quelle: IQWIG.de
https://www.iqwig.de/de/presse/mediathek/grafiken/das-amnog-verfahren.12439.html
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