Datenintegration und APIs
August 17, 2026
10 Min.

Produktlisten länderübergreifend abgleichen: Wie Sie ausländische Artikelnamen deutschen PZN zuordnen

Wer regelmäßig Listen mit ausländischen Arzneimittelnamen gegen den deutschen Markt abgleicht, scheitert selten an der Datenmenge und fast immer am Handelsnamen. Der Abgleich funktioniert, wenn er in vier Treffergüten gedacht wird: gleiche Zulassungsnummer, übereinstimmender Wirkstoffsatz, abweichende Packung und kein Treffer. Der Beitrag beschreibt die Felder, die dafür nötig sind, die Lizenzgrenzen beim Datenbezug und warum die Lieferbarkeit eine zweite, getrennte Abfrage bleibt.

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Inhaltsverzeichnis
    Zusammenfassung
    • Eingangslisten sind fast immer unstrukturiert: Handelsname oder Wirkstoff, Stärke, Packungsgröße. Ein Identifikator wie PZN, GTIN oder Zulassungsnummer liegt in der Regel nicht bei.
    • Über den Handelsnamen zu suchen scheitert, weil derselbe Wirkstoff in zwei Märkten unter verschiedenen Namen geführt wird.
    • Vier Treffergüten statt Ja oder Nein: gleiche Zulassungsnummer, gleicher Wirkstoffsatz, abweichende Packung, kein Treffer.
    • Die Zulassungsnummer ist der stärkste Schlüssel, greift aber nur bei zentral zugelassenen Arzneimitteln.
    • Zugelassen ist nicht lieferbar. Die Verfügbarkeit beim eigenen Lieferanten ist eine zweite Abfrage, über die MSV3-Client-Schnittstelle direkt aus dem eigenen System.
    • Der Listenpreis aus den Daten ist nicht Ihre Kondition. Die verhandelte Kondition sieht der Lieferant an Ihrer eigenen Kennung.
    • Massenbezug per FTP oder API verlangt eine Rohdatenlizenz beim Datenurheber, nicht nur einen technischen Zugang. Für Nutzer außerhalb Deutschlands ist das der eigentliche Engpass.

    Kurz vorweg: Ein länderübergreifender Produktabgleich ist keine Ja-Nein-Suche. Er hat vier Ausgänge: gleiche Zulassungsnummer, also identisches Produkt; gleicher Wirkstoff mit gleicher Stärke, Darreichungsform und Packungsgröße, also exakt gleichwertig; gleicher Wirkstoff mit abweichender Packung, also nur mit Rückfrage verwertbar; und kein Treffer im Zielmarkt. Wer diese vier Güten mitliefert, macht aus einem Suchergebnis eine Entscheidungsgrundlage. Wer sie zusammenwirft, produziert eine Liste, der niemand traut.

    Der Use-Case: eine unstrukturierte Liste, ein fremder Markt

    Der Ablauf ist in Handels- und Importbetrieben überall derselbe. Ein Kunde meldet Bedarf an einer Reihe von Arzneimitteln. Die Liste kommt per E-Mail, sie ist nicht normiert, und sie enthält typischerweise drei Angaben je Zeile: einen Namen, der entweder ein Handelsname oder ein Wirkstoff ist, eine Stärke und eine Packungsgröße. Manchmal steht eine Zusatzinformation dabei, etwa ein Hinweis auf eine retardierte Form. Ein Identifikator, mit dem man sofort weiterarbeiten könnte, liegt praktisch nie bei: keine Artikelnummer des Zielmarkts, keine GTIN, keine Zulassungsnummer.

    Der Umfang solcher Listen liegt schnell im vierstelligen Bereich, und sie kommen wiederkehrend, oft monatlich. Wer sie Zeile für Zeile abarbeitet, sucht jeden Namen einzeln, exportiert das Ergebnis und gleicht anschließend mit einem eigenen Skript ab. Der zeitaufwändige Teil ist dabei nicht das Abgleichen, das läuft automatisiert in Sekunden. Der zeitaufwändige Teil ist das Beschaffen der Vergleichsdaten Suche für Suche. Danach folgt eine fachliche Durchsicht, weil die maschinell beste Option nicht in jedem Fall die richtige ist.

    Das Ergebnis wandert am Ende in zwei Richtungen: als Angebot zurück an den Anfragenden und, wenn bestellt wird, als Artikelanlage ins eigene Warenwirtschaftssystem. Beides verträgt keine unmarkierte Unsicherheit. Eine Zeile, die eine abweichende Packungsgröße verschweigt, wird spätestens beim Wareneingang teuer.

    Warum die Suche über den Handelsnamen scheitert

    Kurzantwort: Weil derselbe Wirkstoff in zwei Märkten unter verschiedenen Namen geführt werden kann. Der Handelsname ist eine Marktentscheidung des Zulassungsinhabers, kein Identifikator.

    In der Praxis erzeugt das zwei Fehler in entgegengesetzte Richtungen. Der erste ist der falsche Fehlschlag: Die Zeile bleibt ohne Treffer, obwohl im Zielmarkt ein gleichwertiges Produkt existiert, nur eben unter anderem Namen. Der zweite ist der falsche Treffer: Ein ähnlich klingender Name führt zu einem Produkt mit anderer Stärke oder anderer Darreichungsform.

    Erschwerend kommt hinzu, dass der Anfragende häufig auf dem Namen besteht. Wenn ein Kunde ein bestimmtes Präparat nennt, meint er in vielen Fällen genau dieses Präparat und nicht irgendein wirkstoffgleiches. Das ist eine fachliche Entscheidung, die der Datenabgleich nicht treffen kann. Er kann sie aber vorbereiten, indem er sauber trennt: Hier ist das namensgleiche Produkt, hier sind die wirkstoffgleichen Alternativen, und hier ist die Aussage, dass es das namensgleiche im Zielmarkt nicht gibt. Diese drei Aussagen sind unterschiedlich viel wert, und genau deshalb gehört die Treffergüte in jede Zeile.

    Die vier Treffergüten

    Kurzantwort: Vier statt zwei. Ein binäres Ergebnis zwingt entweder zu falscher Sicherheit oder zu unnötiger Handarbeit.

    GüteKriteriumAussageWeiterverarbeitung
    1, identischgleiche Zulassungsnummerdasselbe Produkt desselben Zulassungsinhabers, in einem anderen Land in Verkehrohne Rückfrage verwendbar
    2, exakt gleichwertigWirkstoff, Stärke, Darreichungsform und Packungsgröße stimmen übereingleichwertiges Produkt, Handelsname weicht in der Regel abverwendbar, Namensabweichung ausweisen
    3, abweichendWirkstoff und Stärke stimmen, Packungsgröße oder Darreichungsform nichtnaheliegende Alternative, aber nicht dasselbenur nach Rückfrage beim Anfragenden
    0, kein Trefferim Zielmarkt nicht gelistetein Ergebnis, kein FehlerRückkanal an den Anfragenden

    Die erste Stufe ist die stärkste und zugleich die seltenste. Eine identische Zulassungsnummer bedeutet, dass es sich buchstäblich um dasselbe Produkt handelt, das in verschiedenen Ländern in Verkehr gebracht wird. Dieser Fall tritt bei zentral zugelassenen Arzneimitteln auf. National zugelassene Produkte tragen dagegen je Land eigene Nummern, dort trägt der Schlüssel nicht.

    Die zweite Stufe trägt in der Praxis den Großteil der Zuordnungen. Sie verlangt vier übereinstimmende Merkmale und lässt den Handelsnamen ausdrücklich frei. Genau diese Freistellung ist der Punkt, an dem eine namensbasierte Suche scheitert und eine merkmalsbasierte funktioniert.

    Die dritte Stufe ist die gefährlichste, weil sie sich wie ein Treffer anfühlt. Wirkstoff und Stärke stimmen, die Packung nicht. Solche Zeilen sind oft die richtige Lösung, aber niemals ohne Rückfrage. Wird die Abweichung nicht ausgewiesen, wandert eine stillschweigende Annahme in Angebot und Bestellung.

    Die vierte Stufe ist kein Scheitern. Die belastbare Aussage, dass ein Produkt im Zielmarkt nicht gelistet ist, hat einen eigenen Wert, weil sie eine weitere Suche beendet und eine Entscheidung auslöst: andere Packungsgröße, anderer Wirkstoff oder anderer Beschaffungsmarkt.

    Welche Felder der Abgleich verlangt

    FeldRolle im AbgleichHäufig in Eingangslisten?
    WirkstoffKern der merkmalsbasierten Zuordnunghäufig, oft als Freitext
    Stärkeohne sie keine belastbare Zuordnungmeist vorhanden
    Packungsgrößeentscheidet zwischen Güte 2 und Güte 3meist vorhanden
    Darreichungsformtrennt retardierte, flüssige und feste Formenunregelmäßig, selten normiert
    Handelsnamezusätzlicher Hinweis, kein Schlüsselhäufig
    ATC-Codegrenzt die Wirkstoffgruppe zuverlässig einselten
    Zulassungsnummerstärkster Schlüssel, wenn vorhandenso gut wie nie

    Die Spalte ganz rechts ist der eigentliche Befund. Die drei Felder, die einen Abgleich schnell und eindeutig machen würden, fehlen im Eingang fast immer. Deshalb ist die realistische Aufgabe nicht, einen perfekten Schlüssel zu finden, sondern aus unvollständigen Angaben eine bewertete Zuordnung zu erzeugen.

    Auf der Zielseite steht dem ein vollständig strukturierter Datenbestand gegenüber: der deutsche Artikelstamm mit der achtstelligen PZN je Packung, dazu Wirkstoff, Stärke, Darreichungsform, Packungsgröße, Anbieter, Vertriebsstatus und Preisebenen. Der Abgleich läuft also nicht zwischen zwei unscharfen Beständen, sondern von einer unscharfen Eingangszeile auf einen scharfen Zielbestand. Das ist der Grund, warum er überhaupt automatisierbar ist.

    Zugelassen ist nicht dasselbe wie lieferbar

    Kurzantwort: Der Abgleich beantwortet die Zulassungs- und Listungsfrage. Die Lieferbarkeit ist eine zweite, getrennte Abfrage gegen die eigenen Lieferanten.

    Diese Trennung wird regelmäßig übersehen, und sie kostet dann genau an der Stelle Zeit, an der es weh tut: nach der Zusage. Ein Produkt kann im Zielmarkt zugelassen, gelistet und im Vertrieb sein und trotzdem beim eigenen Lieferanten nicht in der benötigten Menge verfügbar sein. Bei Bestellungen im dreistelligen oder vierstelligen Stückbereich ist das eher die Regel als die Ausnahme.

    Die Abfrage dafür ist standardisiert. Über die MSV3-Client-Schnittstelle geht eine Verfügbarkeitsabfrage je Artikel und Menge aus dem eigenen System an alle Lieferanten, für die eine Kennung hinterlegt ist, und die Bestellung folgt aus derselben Maske. Adressierbar sind dabei nicht nur Vollsortimenter, sondern ebenso Hersteller und Zulassungsinhaber, sofern sie einen MSV3-Server betreiben. Wie diese Abfrage im Detail funktioniert, beschreibt der Beitrag zur MSV3-Verfügbarkeitsabfrage und Bestellung im ERP.

    Ein zweiter Punkt gehört in dieselbe Überlegung: Der Preis in den Artikeldaten ist der offizielle Preis aus der Preisliste, nicht Ihre Kondition. Die verhandelte Kondition liegt in der Vereinbarung mit dem Lieferanten und wird über Ihre eigene Kennung wirksam. Für eine Vorauswahl nach Günstigkeit ist der Listenpreis brauchbar, für eine Kalkulation nicht. Wer beides verwechselt, sortiert die Liste nach der falschen Spalte.

    Praktisch führt das zu einer bewussten Priorisierung: Soll die Vorauswahl den günstigsten Treffer nach vorn stellen oder den, der beim eigenen Lieferanten tatsächlich verfügbar ist? Beides ist vertretbar, aber es ist eine Entscheidung, keine Voreinstellung.

    Der Datenbezug und seine Lizenzgrenze

    Kurzantwort: Die Nutzung im Frontend mit begrenztem Export ist eine andere Lizenzstufe als der Massenbezug per FTP oder API. Letzterer verlangt eine Rohdatenlizenz beim Datenurheber.

    Der Unterschied ist der Punkt, an dem überraschend viele Projekte anhalten, und er hat wenig mit Technik zu tun. Zwei Bausteine sind zu trennen: die Rohdatenlizenz beim Datenurheber und der technische Zugang beim Datendienstleister. Für den Abgleich liegen die Rechte sogar bei zwei verschiedenen Stellen: die Artikelnummern verantwortet die IFA, die Wirkstoff- und Arzneimitteldaten der jeweilige Fachverlag. Beide Lizenzen werden getrennt vergeben.

    Innerhalb der Frontend-Lizenz ist die Ausgabemenge je Ergebnisliste begrenzt, derzeit auf 5.000 Datensätze, exportierbar als CSV oder Excel. Diese Grenze ist keine technische, sondern eine lizenzseitige Vorgabe der Datenurheber. Sie ist für den beschriebenen Anwendungsfall meist ausreichend, wenn die Ergebnisliste je Eingangszeile sinnvoll begrenzt wird, etwa auf die drei günstigsten oder die drei verfügbaren Treffer.

    Für Nutzer außerhalb Deutschlands ist die Rohdatenlizenz erfahrungsgemäß nicht in erster Linie eine Preisfrage. Die Datenurheber vergeben sie zurückhaltend, weil sie den heimischen Markt schützen wollen. Wer aus dem Ausland auf deutsche Arzneimitteldaten zugreifen muss, plant deshalb besser von vornherein mit dem lizenzierten Frontend samt Export als mit einem Rohdatenstrom. Die Grundlagen dieser Zweistufigkeit vertieft der Beitrag Wann Sie eine Rohdatenlizenz für Arzneimitteldaten brauchen.

    Datensteckbrief

    MerkmalAusprägung
    Zielbestand DeutschlandArtikelstamm mit PZN je Packung, Wirkstoff, Stärke, Darreichungsform, Packungsgröße, Anbieter, Vertriebsstatus, Preisebenen
    Internationaler BestandProduktdaten aus 50+ Ländern, inklusive der in der EU zugelassenen Produkte mit Zulassungsland und Zulassungsnummer
    Verknüpfende MerkmaleZulassungsnummer, Wirkstoff, Stärke, Darreichungsform, Packungsgröße, ATC
    RecherchewegeSuche über alle Fachdatenbanken gleichzeitig, Filter nach Land und Applikationsart, Export der Ergebnisliste
    Exportgrenze Frontendderzeit 5.000 Datensätze je Ergebnisliste, CSV oder Excel
    Lieferbarkeitgetrennte Abfrage über die MSV3-Client-Schnittstelle gegen die eigenen Lieferanten
    Nicht enthaltenIhre verhandelten Konditionen, die fachliche Entscheidung zur Austauschbarkeit

    pharmazie.com ist die konsolidierte pharmazeutische Datenplattform der DACON Datenbank Consulting GmbH, die 25+ Fachdatenbanken in einer einzigen Suche bündelt, ausschließlich für Fachkreise im Gesundheitswesen. Diese Suche heißt Eisbergsuche®: Eine Abfrage läuft gleichzeitig über die Arzneimittel-Lexika, den deutschen Artikelstamm und die internationalen Produktdaten, statt drei Recherchen nacheinander zu verlangen. Für den länderübergreifenden Abgleich heißt das praktisch, dass Wirkstoff, Stärke und Zulassungsland in derselben Trefferliste stehen wie die deutsche PZN.

    Wo die Grenze liegt

    Drei Einschränkungen gehören offen ausgesprochen, bevor jemand einen Prozess darauf baut.

    Erstens gibt es heute keinen Ein-Klick-Abgleich, bei dem eine Liste hochgeladen und fertig zugeordnet wieder herunterkommt. Der beschriebene Weg besteht aus der Recherche im lizenzierten Frontend, dem Export der Ergebnisliste und dem Abgleich im eigenen Skript. Das ist erheblich schneller als die Einzelsuche, aber es ist kein Knopfdruck.

    Zweitens ersetzt der Abgleich keine fachliche Bewertung der Austauschbarkeit. Gleicher Wirkstoff, gleiche Stärke und gleiche Darreichungsform sind eine notwendige, keine hinreichende Bedingung. Ob ein Produkt im konkreten Fall an die Stelle eines anderen treten kann, entscheidet die zuständige Fachperson. Die angrenzende Frage der Substitution innerhalb eines Marktes behandelt der Beitrag zum Clustern von PZN zu austauschbaren Präparaten.

    Drittens existiert kein durchgängiger, gemeinsamer Identifikator, der eine Packung über alle Ländergrenzen hinweg eindeutig bezeichnet. Die Zulassungsnummer kommt dem am nächsten, greift aber nur bei zentral zugelassenen Arzneimitteln. Alles andere bleibt eine Zuordnung über Merkmale, mit der bewussten Unschärfe, die die vier Treffergüten sichtbar machen. Warum das so ist, vertieft der Beitrag Arzneimittel über Ländergrenzen identifizieren.

    Fazit

    Der länderübergreifende Produktabgleich wird nicht dadurch besser, dass man ihn genauer macht, sondern dadurch, dass man ihn ehrlicher macht. Vier Treffergüten statt zwei, der Handelsname als Hinweis statt als Schlüssel, die Zulassungsnummer dort eingesetzt, wo sie trägt, und die Lieferbarkeit als das behandelt, was sie ist: eine zweite Frage.

    Wer so vorgeht, verwandelt eine wiederkehrende Handarbeit in einen Prozess, dessen Ergebnisse man weiterreichen kann, ohne sie jedes Mal neu zu erklären. Wenn Sie den Zuschnitt für Ihre eigenen Listen durchsprechen möchten, zeigen wir Ihnen die Recherche- und Exportwege an Ihrem Anwendungsfall: Demo buchen. Wenn es um Ersatzware bei Lieferengpass geht, ist der Beitrag zu Ersatzware aus dem Nachbarland der nächste sinnvolle Schritt.

    Author Image
    Ursula Tschorn
    Ursula Tschorn ist Geschäftsführerin der DACON DACON Datenbank Consulting GmbH und beschäftigt sich seit 1989 mit dem Aufbau pharmazeutischer Informationsinfrastrukturen. Sie schreibt über Standards für Arzneimitteldaten, Preisregulierung und Marktzugang in der DACH-Region.

    FAQ

    Warum funktioniert der Abgleich über den Handelsnamen nicht?
    Heißt ein Treffer, dass ich das Produkt auch bekomme?
    Was ist der zuverlässigste Schlüssel für eine länderübergreifende Zuordnung?
    Ist der Preis in den Daten der Preis, den ich zahle?
    Welche Felder muss eine Eingangsliste mindestens enthalten?
    Kann ich die Daten einfach als Datei oder per API in mein System ziehen?
    Seit 1989 vertrauen über 1.000 Kunden auf unsere Daten.

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